58 genannte K o ni m issionsge schüft zu ermöglichen, sieht §6 -es Friihgemüsevertrages vor, -atz -er Erzeuger sich den Großoder ­ Kleinhandelspreis sichern kann, wenn er längstens zwei Wochen vor Beginn -er Aberntung sich mit dem Erwerber darüber ­ einigt, daß er -ie Ware frei Empfangsstelle liefert und die Kosten und Gefahr -er Beförderung einschließlich des Gewichtsverlusts sowie den Verkauf der Ware auf eigene Kosten und Gefahr an Kleinhändler und Verbraucher übernimmt. Die Vertragsmuster sind im Jahre 1918 bereits unter dem 23. Januar hinausgegeben worden. Darauf hat alsbald eine rege Tätigkeit der Kommunalverbände und Großverbraucher eingesetzt: bis Mitte April 1918 lagen der Neichsstelle bereits gegen 20000 Verträge zur Genehmigung vor. Bezeichnend ist es, daß der erste Vertrag, welcher der Reichsstelle eingereicht wurde, von einer Gemeinde geschlossen war, die sich vorher in der Öffentlichkeit ­ in abfälligster Weise über das Verfahren der Lieferungsverträge ­ und seine Erfolge geäußert hatte. Daher ist begründete Hoffnung vorhanden, daß auch im Jahre 1918 die Lieferungs-Verträge der Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse gute Dienste leisten werden. 6. Sämereien und Düngemittel. Ein paar Worte sollen noch über die Versorgung mit Sämereien und Düngemitteln gesagt werden. Die Ernte an Gemüsesämereien war im Jahre 1916 normal ausgefallen, dazu waren bei den großen Samenzüchtern und Samenhändlern noch größere Vorräte vorhanden, und auch die Einfuhr gewisser Sorten aus dem Auslande war noch.ohne Störung vor sich gegangen. ­ Der Bedarf konnte sonach ohne besondere Schwierigkeiten gedeckt werden, es konnten auch noch, wie das im Frieden in großem Umfange der Fall gewesen war, gewisse Mengen zur Versorgung des Auslandes bereitgestellt werden. Von der amtlichen Preiskommission für Gemüsesamen und dem Preisverbande für Gemiisesamen waren im Herbst 1916 Verbraucher- und Handelspreise für Gemllsesämereien als Richtpreise aufgestellt worden, die auch im großen und ganzen eingehalten worden sind.' Ganz anders gestaltete sich die Lage im Jahre 1917. Es trat eine sehr schlechte Ernte, die in manchen Teilen des Reiches als völlige Mißernte bezeichnet werden muß, ein. Demgegenüber ­ war mit der erfreulichen Ausdehnung des Gemüseanbaues ein gesteigerter Bedarf zu decken. Dieses Mißverhältnis zwischen