<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Das Gemüse in der Kriegswirtschaft</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Wolfgang</forname>
            <surname>Reichardt</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1043707727</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>34 
Inkrafttreten der Einfnhrzusammenfassnng (vgl. Seite 77) nicht 
in Frage — dem Höchstpreis nicht unterfielen. Sonst wäre jede 
Einfuhr unterbunden worden, -da die Preise aus den ausländischen 
Märkten wesentlich höher waren und dazu noch erhebliche Be 
förderungskosten kamen. Die Bundesregierungen wurden dem 
entsprechend ersucht, diesen Grundsatz in den von ihnen zu er 
lassenden Ausführungsbestimmungen zum Ausdruck zu bringen, 
was dann auch geschehen ist. 
B. Die neue Form der Bewirtschaftung. 
1. Vorbedingungen für Aufstellung eines neuen 
Wirtschaftsplanes, insbesondere die Sch a f f u n g 
eines Unterbaues für die Reichs st eile. 
AIs die Reichsstelle für Gemüse und Obst Mitte Mai 1916 
geschaffen wurde, stand sie zunächst auf sich allein angewiesen da; 
es fehlte in den Bundesstaaten an gleichgearteten Stellen zu ihrer 
Unterstützung. Zwar stand es ihr frei, sich der Behörden der 
allgemeinen Staatsverwaltung zu bedienen, und 
für Preußen hatte sich insbesondere der Minister -des Innern als 
bald mit dem unmittelbaren amtlichen Verkehr zwischen diesen und 
der Reichsstelle einverstanden erklärt, allein diese Stellen waren 
bei dem verminderten Beamtenstande und'-der Überlastung, die 
ihnen die Kriegswirtschaft mit ihren ganz neuen Ausgaben ge 
bracht hatte, nur in sehr unzureichendem Maße in der Lage und 
auch häufig nicht einmal sonderlich bereitwillig, sich eindringlich 
mit den Aufgaben zu beschäftigen, welche ihnen die Reichsstelle znr 
Erledigung übertrug. Dazu fehlte ihnen, auch der Überblick und 
der enge Zusammenhang mit der Reichsstelle, der allein sie be 
fähigt hätte, in der Bearbeitung des außergewöhnlich schwierigen 
Gegenstandes Ersprießliches zu leisten. 
Dieser Mangel an ausführenden Stellen hatte sich erstmals 
bei der im September 1916 durchgeführten Obstbeschlagnahm-e 
fühlbar gemacht*; der mangelnde Erfolg ist damals zweifellos 
zum großen Teil auf die unzureichenden Kräfte zurückzuführen, 
denen die Erfassung des Obstes in aller Eile übertragen werden 
mußte. Besser vorbereitet hatte sich die Reichsstelle auf die vor 
stehend geschilderte Bewirtschaftung des Weißkohls (vgl. 
oben S. 29 f.). Hier waren in allen den Kreisen, die für die 
schaft" 
Vgl. hierüber &amp;lt;©. 22 ff. von Heft 28 der „Beiträge zur Kriegswirt-</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
