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        <title>Das Gemüse in der Kriegswirtschaft</title>
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            <surname>Reichardt</surname>
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Schlußscheinzwang eiiannt worden, insbesondere öid 
Städte München und Chemnitz hatten damit gute Erfahrungen 
' gemacht. Die Bedenken gegen den Schlußscheinzwang sind freilich 
nicht von der Hand zu weisen. Er bildet zweifellos eine Er 
schwerung des Verkehrs, auch wenn der Schein in der einfachsten 
Form ausgestellt wird. Des weiteren bildet auch seine Ausstellung 
noch keine unbedingt sichere Gewähr für Einhaltung der Höchst 
preise; denn das Papier ist geduldig, und bei dem Vorteil, den 
unter Umständen beide Teile, Verkäufer und Erwerber, durch 
Verdeckung einer Höchstpreisüberschreitung haben, können trotz 
Ausstellung des Schlußscheins leicht Unregelmäßigkeiten vor 
kommen. Aber es ist bisher noch nicht gelungen, ein besseres 
Mittel zu finden. Der Schlußschein bietet zum mindesten in den 
Regelfällen ein Mittel, die Ware vom Erzeuger bis zum Ver 
braucher zu verfolgen: er ermöglicht, vom Inhaber der Ware 
jederzeit den Nachweis zu fordern, woher und zu welchem Preise 
er die Ware gekauft hat. Das ist unerläßlich, obwohl die Fest 
setzung von Preisbindungen auch für den Kleinhandel vorgesehen 
ist. Denn diese Festsetzungen werden nicht immer in festen 
Preisen bestehen können, da die Erzeugerhöchstpreise für in 
ländische Ware gleicher Art verschieden sind und auch ausländische 
Ware in Frage kommt. Die Kommunalverbände werden sich viel 
mehr häufig darauf beschränken müssen, anzuordnen, daß zu 
dem Erwerbspreise bestimmt bemessene Zuschläge gefordert 
werden dürfen (8 7). 
Um die Verkehrserschwerung auf das tunlichst geringste Maß 
herabzumindern, sind alle Erleichterungen vorgesehen, -die 
sich irgend mit dem zu erreichenden Ziele vereinbaren lassen. Der 
Schlußscheinzwang ist nur für die Hauptgemüsesorten vor- 
geschrieben. Der unmittelbare Verkehr zwischen Erzeuger und 
Verbraucher ist frei. Auch sonst kann die Reichsstelle weitgehende 
Ausnahmen zulassen (8 16 der Verordnung). Um die Durch 
führung nach Möglichkeit zu sichern, sind für den Fall, daß der 
Kleinhändler nicht in der Lage ist, einen Schlußschein vorzulegen, 
oder wenn begründete Zweifel an der Echtheit bestehen, Rechts 
nachteile dergestalt angedroht, daß die Preise für die betreffenden 
Warenmengen vom Kommunalverbände festgesetzt werden (8 10 
Abs. 5 der Verordnung). 
Das dritte wichtige Glied im Plane der Reichsstelle bilden 
die L i e f e r u n g s v e r t r ä g e. Unter dem 12. Dezember 1916 
war das Rundschreiben des Präsidenten des Kriegs 
ernährungsamts von Batocki über die Lieferungsverträge an die</div>
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