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        <title>Das Gemüse in der Kriegswirtschaft</title>
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            <surname>Reichardt</surname>
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      <div>iöüon betroffenen G e m üsesorten hergestellt; deiiii 
da die Preise nicht niedriger, sondern fast durchweg etwas höher 
als die Vertragspreise ausgefallen waren, galten sie auch für die 
durch Lieferungsverträge für Herbstgemüse gebundene Ware. Die 
Verträge über Frühgemüse aber waren inzwischen sämtlich zur 
Abwicklung gelangt. Durch Bekanntmachung vom 27. Oktober 1917 
(Reichsanzeiger Nr, 257 von, 29. Oktober 1917) wurden nach 
träglich auch noch Höchstpreise für Herbstrüben fest- 
gesetzt. 
Der Abschluß von Lieferungsverträgen war schon im Frieden 
und in der ersten Kriegszeit vereinzelt in Übung gewesen. Im 
Frieden hatten die Konservenfabriken, namentlich in der Braun- 
schweiger Gegend, ihre Eindeckung mit Rohwaren auf diese Weise 
vorgenommen, im Kriege hatte die Kriegs-Gemüse-Bau- und Ver 
wertungs-Gesellschaft solche Verträge vermittelt. Auch mit den 
sogenannten Schweinemastverträgen waren gute Erfahrungen 
gemacht worden. Die Absicht des Präsidenten des Kriegs- 
ernührungsamts, den Lieferungsverträgen eine 
g r ö ßere Bedeutung in der gesanrten Kriegs 
wirt s ch a f t e i n z u r ä u m e n, wie sie in seinem Schreiben vom 
12. Dezember 1916 zum Ausdruck kam, wurde von der Neichsstelle 
mit besonderem Nachdruck aufgenommen und in die Tat umgesetzt. 
Da das Lieferungsvertragswesen für weite Kreise der Bevölkerung 
etwas völlig Neues war, mutzte von der Neichsstelle zugleich mit 
der Aufstellung der leitenden Gesichtspunkte eine umfangreiche 
Werbetätigkeit eröffnet werden, um so mehr, als man an den maß 
geblichen Stellen mit sehr verschiedenen Hoffnungen und An 
sichten an die Sache herantrat. 
Seitdem die Erfahrungen des ersten Jahres vorliegen, kann 
man unbedingt feststellen, daß über Erwarten große Erfolge 
erzielt worden sind. Daß sich die Kommunalverbände und Groß 
verbraucher rasch mit dem System der Lieferungsverträge vertraut 
gemacht haben, geht daraus hervor, daß insgesamt rund 60 000 
Verträge bei der Reichsstelle zur Genehmigung vorgelegen 
haben oder auf ihren Namen abgeschlossen worden sind. Die weitere 
statistische Bearbeitung der Verträge über H e r b st g e m ü s e hat 
ergeben, daß durch sie rund 77 000 Hektar oder rund 30,5 Millionen 
Zentner Herbstgemüse erfaßt worden sind. Kommunalverbände 
haben rund 37 000 Hektar oder 14,7 Millionen Zentner, Groß 
verbraucher rund 27 000 Verträge über 40 000 Hektar oder 
16,8 Millionen Zentner abgeschlossen. Bei der Genehmigung und 
Abtretung von Verträgen hat die Neichsstelle im allgemeinen den</div>
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