das im §’. 8. a. a. O. vorbehaltene Geseß zu gestattende "t u regelnde Reklamationsverfahren dazu Veranlassung ge- ual- rde, hiernach eine Verschiedenheit in der Art der Subrepar- ps: Bemeindegrundsteuerhauptssummen sich für das Pxopisorium [ dlich herausstellt, so wird dieselbe fich doch schon während . nach und nach dadurch vermindern und binnen kurzer Frist auf schwinden, daß auch für diejenigen Gemeinden, in welchen rer 2 ing der Steuer nach Maßgabe der ermittelten Reinerträge fes Januar k. J. nicht zu ermöglichen ist, die Einführung dieses ; unter sofortiger Beseitigung des inzwischen angewendeten Un. doch so bald als möglich, und jedenfalls noch im Laufe des ve » erfolgen wird, sofern in den Verhältnissen einzelner Ge- jely selbst ein Hinderungsgrund liegen möchte. ] cage erfreuliche Fortgang der allgemeinen Veranlagungsarbeiten Vs. h wirklich die Möglichkeit gewährt, die Jörderung der Vor- for, der demnächstigen Untervertheilung der Grundsteuer gleich- tärz gender Sicherheit und größerer Energie ins Auge zu fassen, +s den hierbei gewonnenen Resultaten gegenwärtig mit Sicher- inf; gerechnet werden kann, die Erhebung der Grundsteuer vom den :865 nach festen , den ermittelten Reinerträgen der Grand- deu Henden Verhältnißzahlen in der Mehrzahl der Gemeinden lv; en selbstständigen Gutsbezirke, welche die Besitungen mehr ral: jenthümers umfassen, zu bewirken, während es allerdings für je: Gemeinde. und Gutsbezirke zu diesen Zwecken mit Einschluß szl ng der neuen Grundsteueranlagen noch eines weiteren, jedoch töty 's höchstens einjährigen Zeitraums bedürfen wird, innerhalb "ng Zehufe der Untervertheilung der Hauptsummen einstweilen ".Ö derweitige, nach den obwaltenden Verhältnissen zu bestim- ß | räbe zurückgegangen werden muß. . lich Urbeiten, deren es behufs Vorbereitung der provisorischen ten s ng der Grundsteuerhauptsummen nach den für die letzteren wu inerträgen bedarf, bestehen insbesondere "el der vollständigen Jeststellung aller Eigenthumsgrenzen; “ der Ermittelung der Besitzungen, zu denen und der Eigen- Ar- wvümer, welchen die einzelnen Grundstücke gehören; ran- 3 in der Berechnung der Flächen und Reinerträge aller einzelnen esen Grundstücke und der aus denselben gebildeten Besitungen; ; in der Anfertigung eines Jlurbuchs und einer Mutterrolle für der jede Gemeinde, beziehungsweise jeden, die Besipungen mehrerer um- Eigenthümer umfassenden selbstständigen Gutsbezirk. hon Die Ausführung dieser Arbeiten ist durch eine besondere, unter idet dem 18. Januar 1864 erlassene Anweisung: huy- »für das Verfahren bei Anfertigung der Flurbücher hy Nyt jtts terrollen für die Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke p nath den sechs östlichen Provinzen des Staats behufs tw. hug lung und Erhebung der nach dem Geseß vom 21. Mai 18 fei veranlagten Grundsteuerhauptssummen« s 1l bei Jeregelt und in dieser Anweisung gleichzeitig auch die Ermittelung z ! fern noch keinem Kommunalverbande angehörenden einzelnen Etablissements un em-