| 4 4. Kreis Jüterbog - Luckenwalde enthält von seiner Gesammtfläche 43,14 Prozent Acker, 8,2 » Wiesen und 40,617 » Holzungen, und sondert sich nach Lage und Beschaffenheit des Bodens in zwei erheblich ver- schiedene Theile. Der südliche in der Richtung von Jüterbog nach Dahme, bildet eine Hochebene und einen Theil des sogenannten Flämmings. Der nordöstliche und nördliche Theil von Baruth nach Luckenwalde und weiter enthält überwiegend nur Waldungen. Der Flämming hat einen sehr fühlbaren Mangel an Holz, Wasser und Wiesen. Der Boden selbst besteht aus einem ganz eigenthümlichen feinen Sande, der in der Trockenheit einen festen und harten, dem Lehm entsprechenden Zustand annimmt, dagegen im nassen Zustande zum Versinken verschwimmt. Der Untergrund besteht häufig in einem Geschiebe von Kies, Grus und rothem mit Eisenoxyd stark vermischten Grand, der sich zuweilen schon nach einer schwachen Oberkrume vorfindet. Der Mangel an Wiesen schmälert die Dungkrässte, und eine im Ganzen unvollkom- mene Bestellung übt mit leyterem Mangel einen sehr ungünstigen Einfluß auf den Ertrag. Cs sind in diesem Distrikte 21 noch nicht separirte Gemarkungen vorhanden Nichts destoweniger befindet sich die Gegend notorisch in einer guten Wohlhabenheit, welche um so mehr für die Güte des Bodens zeugt, als dieser entschieden nicht ent- sprechend genutt wird. Der Acker im nördlichen Theile des Kreises besteht überwiegend aus Sand. Nur bei Jüterbog, sowie bei Bardeniß und Pechüle an der Westgrenze, kommt Lehmboden vor; auch die äußerste nordwestliche Spitze hat eine etwas bessere Be- schaffenheit. Die wenigen Wiesen sind mehrentheils schlecht; sie finden sich im Thale der Nuthe und Nieplitz. Nach den ausgeführten Einschäßgungen sind von der gesammten Ackerfläche nur 6,2 Prozent den ersten drei Klassen, dagegen 31,2 Prozent der vierten und fünften, und 62,6 Prozent den letten drei Klassen zugetheilt worden. Unter An- wendung der vorläufigen Tarifsähe ergiebt sich danach ein durchschnittlicher Rein- ertrag im Acker für den Morgen von 21 Sgr.; mithin in gleicher Höhe wie für den Kreis Beeskow-Storkow. Dieses Ergebniß erscheint auffällig und steht mit den Schäyungsresultaten anderer Kreise nicht im Einklange. Wenn man die Ausdehnung des guten Bodens auf dem Beeskowschen Plateau mit der in der Nähe von Jüter- bog und von da an der Grenze mit den Kreisen Wittenberg und Schweinig bis Dahme vergleicht, so läßt sich nicht verkennen, daß der Kreis vor dem Kreise Bees- kow-Storkow erheblich bevorzugt ist. Dessenungeachtet hat der zuleßt gedachte Kreis 15 Prozent seines Ackerareals in die ersten drei Klassen und 29,4 Prozent in die vierte und fünfte Klasse eingeschäßt, und es läßt sich schon hieraus entnehmen, daß bei den Schäßungen des Kreises Jüterbog an die höheren und mittleren Klassen weit höhere Ansprüche gemacht worden sind, als in anderen Kreisen. Die ausgeführ- ten Revisionen haben diese Folgerung auch als richtig bestätigt. Nach dem Berichte des Bezirkskommissars ist die Neigung zu mäßigen und niedrigen Schätzungen nicht zu verkennen gewesen, und dies auch noch schließlich durch erhebliche Ermäßigungen der Schäyungsresultate in Folge der eingegangenen Reklamationen bethätigt worden. Ebenso haben die vom Generalkommissar ausgeführten Revisionen ergeben, daß die bessern Ackerklassen in ihren Abschnitten mit großer Aengstlichkeit begrenzt wor- den sind. Die Folge dieser Art der Schägung ist, daß der bessere Boden mehr den mittleren Klassen zugewiesen und dadurch die Erreichung eines richtigen Verhältnisses zu den anderen Kreisen, wie es durch angemessene Anwendung der Tarifsäge erreicht werden könnte und erreicht worden wäre, unmöglich geworden ist. Jugleich erklärt sich aus diesen Vorgängen auch das Ergebniß, daß durch die Schäßungen durch- schnittlich nur 42 Prozent der Kaufwerthe und 46 Prozent der Pachtzinsen von größeren Gütern erreicht worden sind. An der Gleichmäßigkeit der Schätungen im Innern des Kreises läßt sich jekt, nachdem die hervorgetretenen Mängel beseitigt sind und die Veranlagungskom- mission selbst ausgedehnte Prüfungen und Berichtigungen noch vor Eröffnung des Reklamationsverfahrens ausgeführt hat, nicht mehr zweifeln. Dagegen müssen die