) 7 nisation der territorialen Versicherungsanstalten als Die Entscheidung über Vorstellungen, Berufungen Träger der Unfallversicherung einschneidende Ände- und Beschwerden gegen Verfügungen der Funktionäre rungen gegenüber der bisherigen Organisation nicht oder Bediensteten der Anftalt. getroffen werden. § 147 des Reformprogrammes kor- Die alljährliche Zusammenstellung des Rech- respondiert denn auch nahezu wörtlich mit dem § 12 nungsabsschlusses der Anstalt und des nach ß 60 des geltenden Unfallversicherungsgeseßes und es ist y. V. G. an den Minister des Innern zu erstattenden R E E Ut chu Fl verhtes. “un. Ber Si Arvss einen Sequester zu bestellen. Daß diese Frage zur Zeit ter g H Ren hr uhu ur Jahre 1888 fo ubenhin tchaudrle wurhe ceny êm Sitte des § 28 des Gesees und die Stellung ECC E E O N noch nicht vorgelegen sind. Anders liegen die Ver- yon einem Betriebsunternehmer zur Verhütung von hältnisse aber heute und es hätten doch zumindest die Unfällen in seinem Betriebe zu treffenden Ein- Lz gr s Lie ss Viet Kossinrs C ergent ; , R. G. Bl. Nr. 13, § "rea ie Praxi : Re- zul shed tl tet. E'h ltc .ultr zul tt, t vccähictn scccettt gts „Die Obliegenheiten des Vorstandes sind ins- t ttt Y q cs besondere die folgenden: _ die sich von staatlichen Behörden wenig unter- : t EUEL1 zer Wahttona lien zur wee leren. ist einer seiner größten Fehler, daß es den Die Wahl des Obmannes und dessen Stellver- Vorständen der Anstalten durch die paritätische Zu- tte bes Eg o , sgrueschtd, ev, Vetiettes ver Fegieeinz. Lee jed je Bes(tißhsu pg jter ß érftaastartt ty . .: t Einschlag gegeben und den Ein- (te Uteters sesjelbct vottttslttitt det facttihey fluß der Unternehmer in denselben fast vollständig Die Beschlußfassung über Statutenänderungen zuß Hf Wirtiaueil der Betegieeten he Mengc; vorbehaltlich der staatlichen Genehmigung. sich bei einzelnen Anstalten als eine durchaus zweck- p Ss La tt t F BEE B sf Die Enlscheidung über die Bersicherungspflicht Rolle von Vermittlern zwischen tt! Vertretern der SSE O ESE SS ES sss Bi Wi sts ù Gefahrenklasse dieselben einzureihen seien, vorbehaltlich soweit die Konsequenzen ihres Eingreifens in des gesetzlichen Instanzenzuges für den Unternehmer. tie vsschettne éttieitt rte z! zt der Diese Entscheidungen können für alle Fälle, Fälle nicht nur vorhandene egensätße ni „aus- Velüngsrcait aß. erte hn mhh" dem Ver Elurkscn niche voriate nietjah die Majorisccunz de Die. Be lu assung über die fruchtbringende Unternehmer ermöglicht und so denjenigen eine ssonder- Anlage des gtth©e: “35gss; tc der Ansteli.s bare, der Entwicklung der Institution gewiß abträg- _ Die Erlassung und Abänderung von Instruk- l; Kurer buris. uzzrtG ug It: tionen, Reglements #§: für die eigene Geschäfts- Betrieben verunglückten Arbeiter übernommen hat und führung, dann für die Funktionäre, Beamten und Be- welche die Lasten derselben zu tragen haben. Gleich- auftragten der Anstalt. wohl übernimmt nicht nur das Reformprogramm die Die Anstellung und Entlassung „von Beamten, auf die Zusammenseßung der Vorstände bezügliche ujw dieselben nicht durch die Regierung ernannt Bestimmung üyyezänvert zt sts getitden, seszpe. ... Die Bestimmung der Gehalte und Bezüge sowie g h zu ver z te allfälliger Verssorgungsgenüsse der Beamte und Be- Innern vorbchält, den letten Rest der ohnehin austragten, desgleichen der Remunerationen für die schattenhaften Autonomie, welche die Anstalten jetzt Funktionäre und der Vergütung von Reisekosten. besißen und sucht so den unmittelbaren Einfluß der föhrüc r pur t En a En ER F G"P GF zugt nw sst:te und Revision der Bücher und Kassen der Anstalt. Schauspiel auf sich wirken zu lasssen, wie die Ver-