’ Heinz Potthoff, Jagen vergütet und Gewürz geliefert‘). Die Beamten der Stadt waren dagegen besoldet, die Ausgaben für sie bildeten, ab- gesehen vom Bauwesen, den wesentlichsten Bestandteil der Kosten der inneren Verwaltung. Sie erhielten in der Regel ein festes Gehalt, außerdem eine bestimmte Kleidung, teilweise einen Zuschuß zur Wohnungsmiete, ferner Geschenke an Fest- tagen oder bei sonstigen besonderen Gelegenheiten, und Ver- gütung von Auslagen, die sie im Dienste der Stadt gemacht. Außerdem scheint Hamburg für die in seinem Dienste Ver- wundeten oder sonst Verletzten gesorgt zu haben‘). Die Buchungen der Ausgaben für die Ratsdienerschaft finden sich zusammengefaßt unter den Rubriken ad prectum Familiae und ad vestitum; seit 1524 wurde eine besondere dritte Rubrik geführt für die Wohnungszulagen: ad huram. Diese Ratsdienerschaft umfaßte, wie schon erwähnt, nicht nur eigent- liche Beamte, sondern auch Handwerker, Ärzte, Knechte, Soldaten usw.*) ‘) Doch sind jährlich dem Siegelherrn, d. h. dem Ratsherrn, in dessen Obhut sich das Stadtsiegel befand, 8 ® gezahlt worden, ” z. B. 1526: ad usum wvulneratorum et dammnificatorum per Clawes Kniphoff 173 ® 15 ß 6.3; 5. 310. Außerdem verschiedene Zahlungen an Ärzte für Behandlung von Ratsdienern. 3) Es werden genannt als Mitglieder der Ratsdienerschaft: Th ] = Gehalt [Kleidung Ho ehe Angehöriekeit | GL AND VA ® |ß I. Weitere Diener-I schaft 1. Accisevogt........, 40l— seit 1538 2. Alstervogt....... ir “ bis 14868 (83. Apotheker ........ später Apotheker .....:.. 1 5 sein Diener... Uınz bis 1497 ' 4. Armbrustmacher ... 12116 5. Ausreitervögte .... | BE [. N On seit 1482 ı 6. Barsenmeister .... 1 Hl 2 aan