VII Vorwort. die nun allerorts staatlich gutgeheißenen Eingriffe in die Privatrechte zu einer Schwächung des Rechtsbewußtseins und damit zu einer Schädi- gung der ideellen Interessen des eigenen Landes führen müssen und daß sich deshalb derjenige Kkriegführende Staat nach Friedensschluß am raschesten erholen wird, der auch dem früheren Feinde im eigentlichen Rechtsleben möglichst wenig Unrecht zufügt. Zürich, 1. Oktober 1916. Dr. Arthur Curti, Rechtsanwalt.