26 I. Teil. England. 2. Maßnahmen in bezug auf Verträge gegen das öffentliche Interesse. Wenn das Handelsamt einen. Vertrag, der vor oder seit Ausbruch des Krieges mit einem Feind oder mit einer Person, Firma oder Gesellschaft abgeschlossen wurde, gegen deren Geschäft gemäß Abschnitt 1 dieses Gesetzes eine Verfügung zu erlassen ist, für die öffentlichen Interessen gefährlich hält, so kann das Handelsamt durch eine Verfügung einen solchen Vertag ungültig oder beendigt erklären!) und zwar unbedingt oder unter den vom Handelsamt vorgeschriebenen Bedingungen und darnach Soll der Vertrag als ungültig oder beendigt gelten. 3, Ausdehnung der Befugnis, Inspectors und Supervisors (Aufseher) zu bestellen 2). Die Befugnis des Handelsamtes Inspektoren und Aufseher zu bestellen gemäß den Trading with the Enemy Acts 1914 und 1915, soll das Recht einschließen, einen Inspector oder Aufseher zuernennen für Geschäfte irgend welcher Personen, Firmen o der Gesellschaften im Vereinigten Königreich, um festzustellen, ob das Geschäft im Interesse oder unter der Kontrolle von Feinden geführt wird, oder um überhaupt die Beziehungen festzustellen, die bestehen oder vor Kriegsausbruch bestanden haben zwischen einer solchen Person, Firma oder Gesellschaft oder irgend einem anderen Teilhaber dieser Firma oder Gesell- schaft und irgend einer der erwähnten feindlichen Personen. Das Handelsamt kann auch verlangen, daß ein jeder Inspektor, Aufseher oder Controller, der gestützt auf das erwähnte Gesetz oder auf das gegenwärtige Gesetz bestellt wurde, ihm Bericht erstattet über alle Dinge, die mit dem betreffenden Geschäft in Beziehung stehen. 4. Das Recht des Handelsamtes, feindliches Vermögen dem Custodian zu überweisen). (1.) Das Handelsamt kann in jedem Falle, da es ihm angezeigt erscheint, dem Custodian gemäß der Trading with the Enemy Amendment Act, 1914, jedes Vermögen, dingliches oder persönliches, überweisen (eingeschlossen alle Rechte, legal or equitable, hervorgehend aus Vermögen, dinglichem oder persönlichem), das einem Feinde gehört oder für ihn besessen oder verwaltet wird, oder das Recht dieses Vermögen zu übertragen. Durch eine solche Verfügung oder spätere Verfügungen kann es den Custod jan bevollmächtigen zum Verkauf, zur Verwaltung oder zu anderweitiger Verfügung über das betreffende Ver- mögen, so wie es dem Handelsamt richtig erscheint. (2.) Die Verfügung, durch welche entsprechend diesem Gesetz, der Custodian mit der Verwaltung jeglichen Vermögens betraut wird, soll von gleichem Inhalt und der gleichen Wirkung sein, wie eine solche entsprechende Verfügung erlassen durch den Gerichtshof *) ‚gemäß der Trustee Act 1893 (56 und 57 Viet. c. 53)5). Sie genügt, um dem Custodian jegliches Vermögen zu überweisen, sowie das Recht, jegliches Ver- mögen zu übertragen, so wie dies durch die Verfügung vorgesehen ist, ohne daß irgend 1) Auf englisch: „Where it appears to the Board of Trade that a contract entered into before or during the war with an ©NeMmYy or enemy subject or with a person, firm of company in respect of whose business an order shall have been made under section one of this Act is injurous to the public interest, the Board of Trade may by order cancel 61 determine such contract either unconditionally or upon suth conditions as the Board may think fit, and thereupon such contract shall be deemed to be cancelled or determined accordingly. ?) Siehe oben Seite 14. 3) Siehe oben Seite 14. *) The High Court. 5) Über die Bedeutung des Trustee siehe oben Seite 14. | | | | VE Me