3, Kapitel. Das Gesetz v. 27. Januar 1916; die Liquidation „feindl.“ Unternehmungen. 927 eine weitere Abtretung oder ein Übertragungsvertrag oder eine Urkunde hierzu nötig wären 1). (3.) Wenn der Custodian in Ausübung der ihm durch das Handelsamt oder durch das Gericht nach diesem Gesetz übertragenen Vollmacht oder gestützt auf die Trading with the Enemy Amendment Aet, 1914, irgend welche Anteile (shares oder stock) ver- kaufen will, die einen Teil des Kapitales einer Gesellschaft bilden, oder irgend welche Obligationen (securities), die von einer Gesellschaft ausgegeben wurden, zu deren Ver- waltung ein Custodian eingesetzt worden ist, gestützt auf eine Verfügung, wie sie in einem der erwähnten Gesetze vorgesehen ist, so kann die Gesellschaft mit Zustimmung des Handelsamtes durch Kauf die Anteile, shares, stock oder securities (Obligationen) erwerben und zwar trotz entgegenstehender Gesetze oder Vereinbarungen der Gesellschaft und die so gekauften shares, stock oder securities (Obligationen) können von der Gesellschaft nachher wieder ausgegeben werden. (4.) Die kaufweise Übertragung irgend welchen Vermögens durch den Custodian soll für den Käufer vollständiger Beweis zugunsten des rechtmäßigen Erwerbs sein und für den Custodian dafür, daß alle Erfordernisse dieses Gesetzes erfüllt sind. (5.) Alles Vermögen, das nach diesem Gesetz dem Custodian überwiesen ist und der Kauferlös, das Geld oder die Vermögenswerte, die man hierfür bekommt, sollen. von ihm behandelt werden wie das Vermögen, das ihm nach der Trading with the Enemy, Amendment Aet, 1914 und Abschnitt 5 jenes Gesetzes, wie er durch dieses Gesetz ergänzt Ist, zur Verwaltung übertragen wird 2). 5. Die Verpflichtung für „Feinde“, ihr Vermögen anzumelden. Jede feindliche Person, welche innerhalb des Vereinigten Königreiches lebt, ist verpflichtet, wenn sie vom Custodian hierzu aufgefordert wird, innerhalb eines Monates nach erfolgter Aufforderung, dem Custodian genaue Auskunft zu geben, soweit der Custo- dian sie verlangt über a) alle stocks, shares, debentures oder andere securities, die ausgegeben wurden durch irgend eine Gesellschaft, Regierung, Gemeinde- oder andere Behörde, in deren Besitz sie ist oder an welchen sie irgend ein Recht hat, b) alles andere Vermögen im Werte von 50 Pfund oder mehr, das ihr gehört oder an welchem sie Rechte hat. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, verfällt, wenn er im summarischen Strafver- fahren schuldig erklärt wird, zu einer Buße, die 10 Pfund nicht übersteigt oder zu Frei- heitsstrafe mit oder ohne Zwangsarbeit bis zu sechs Monaten, oder zu beiden Strafen und überdies zu einer weiteren Buße bis zu 50 Pfund für jeden Tag der Zeit, da seine Unter- lassung andauert. 6. Die Befugnis des Custodian auf die Übertragung von „feindlichen“ Patenten auf ihn. Wenn der Nutzen aus einer Patentanmeldung zugunsten eines Feindes gemäß der Trading with the Enemy Amendment Act, 1914, oder gemäß diesem Gesetz, dem custodian zu überweisen ist, so kann das Patent auf den. Custodian eingetragen. werden, und, trotz der Bestimmungen in Abschnitt 12 der Patents und Designs Act, 1907 (7 Edw. 7, ec. 29) entsprechend gesiegelt werden durch das Patentamt (den Comptroller-General of Patents, Designs und Trade Marks) und jedes Patent, das dem Custodian so gewährt wird, soll als Vermögen betrachtet werden, das ihm durch die erwähnte Verfügung übertragen wurde. 1) Der Custodian wird formell Eigentümer; siehe oben Seite 14 ?) Siehe oben Seite 14 ff.