IV. Teil. Die Pariser Wirtschaftskonferenz. 14, bis 16. Juni 1916. I. Allgemeines, Delegierte sämtlicher Ententestaaten traten am 14. Juni 1916 in Paris zu einer Wirtschaftskonferenz zusammen, um Beschlüsse zu fassen über ein möglichst einheitliches, gemeinsames Vorgehen auf dem Gebiete des Wirtschaftskrieges gegen die Zentralmächtel). Am 20. Juni 1916 wurden diese Beschlüsse durch die Presse der Ententeländer veröffent- licht. Sie hatten zunächst nur die Bedeutung von Anträgen an die einzelnen Regierungen. In Paris hat der Handelsminister Clementel selbst der Presse einige Erläuterungen gegeben und besonders darauf hingewiesen, daß die verschiedenen Maßnahmen lediglich defensiven Charakter tragen. Man habe den Beweis, daß sich die Zentralmächte durch Ansammlung ge- waltiger Stocks und durch Bildung kapitalkräftiger Kartelle darauf vor- bereiten, für die Zeit nach dem Kriege sofort wieder die kommerzielle Offensive zu ergreifen, um die Märkte in ihre Gewalt zu bringen. Diesem Bestreben müsse die Entente sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch in dem der wirtschaftlich schwachen Neutralen entgegentreten; das sei der Zweck der Beschlüsse, die die Handelskonferenz den Regierungen zur Annahme unterbreite. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind für drei Zeiträume vorgesehen: für die Zeit während des Krieges, für die Periode der Rekonstitution und für die der permanenten Verhältnisse. Für die Zeit während des Krieges sollen alle Handelsmaßnahmen der Entente vereinheitlicht werden; die von den verschiedenen Ländern der Entente schon getroffenen Schutzmaßregeln werden in Übereinstimmung gebracht. So verpflichten sich alle Ententestaaten, jeder auf ihrem Gebiete wohnenden Person den Handel zu verbieten, erstens mit jedem Bewohner der feindlichen Länder, zweitens mit jedem feindlichen Staatsangehörigen in neutralem Land, drittens mit jeder Person, jedem Handelshaus oder jeder Gesellschaft, deren Geschäfte ganz oder teilweise von feindlichen ?) Schon im April 1916 hatte eine erste Wirtschaftskonferenz in Paris statt- gefunden, die aber nur allgemeine Vorschläge zur Herbeiführung einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik beschlossen hatte. Deren nähere Ausarbeitung in einzelnen Punkten war der zweiten Konferenz vom Juni 1916 vorbehalten.