—— 41 — der Mitgliedschaftserwerb nicht vor sich gehen kann®). Bei solcher Betrachtungsweise vermag die Tatsache, daß bei einem Teil des Gesamtvorgangs die Bank an Stelle der AG. als Kon- trahentin handelnd auftritt, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Aktien durch den Treuhänder und den mit Rücksicht auf diesen Erwerb getroffenen Vereinbarungen zwischen AG. und Vertrauensmann, d.h. die tatsächliche und rechtliche Einheit des gesamten rechtsgeschäftlichen Tatbestands nicht zu verdunkeln. 2) Vgl.-oben 8 1, 11.