© a © OO Miszellen. (7 co x © hal I. Die verschiedenen privaten Unternehmungsformen. Die Zählung von 1907 hat (ganz ähnlich wie die von 1895) folgende private Unternehmungsformen unterschieden: Betriebe von 1) Einzelinhabern, mehreren Gesellschaftern ?), Vereinen %), Kommandıtgesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, aingetragenen Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, © Lunungen, 10) bergrechtlichen Gewerkschaften und LL) anderen privaten Unternehmungen. Für jede dieser elf Unternehmungsformen gibt Tabelle 12 (Bd. 214, Heft 2, S. 14ff.) die Zahl der Betriebe (unter Zählung der Gesamtbetriebe als Betriebseinheiten) und die Zahl der beschäftigten Personen an. Allerdings wird diese letztere Zahl nicht in einer Summe angegeben, vielmehr sind die Personen in vier Gruppen zerlegt. Ich habe aber jedesmal diese Zahlen addiert und die so berechneten Gesamtzahlen des Personals in Tabelle I (S. 508 u. 509) eingetragen. Dabei war noch folgende Schwierigkeit zu überwinden: die Veröffentlichung des Statistischen Amts berücksichtigt bei ihren Angaben über die Unternehmungsformen nur die „Gehilfenbetriebe“ und nur die „Hauptbetriebe“®). Dieser Methode möchte ich nicht folgen. Daß die Darstellung auf die Hauptbetriebe beschränkt ist, halte ich für zweckmäßig — für die Personenzahlen, die wir zum Maßstab gewählt haben, kommen die Nebenbetriebe ja überdies gar nicht in Frage%) — aber die Beschränkung auf die Gehilfenbetriebe hat den Erfolg, daß die großs Anzahl der Alleinbetriebe mit ihren fast anderthalb Millionen Menschen völlig unberücksichtigt bleibt, und da diese Alleinbetriebe zum weitaus größten Teile auf Betriebe von KEinzelinhabern entfallen +} oo oO ss <E I co ( {} — (an) N © © <>’ © © © Na = =.“ © 1) Hierbei handelt es sich in erster Linie um offene Handelsgesellschaften. Daneben sind hierunter aber wohl auch (vgl. Bd. 119, 8. 173) stille Gesellschaften, Partenreedereien, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts rubriziert. Meines Erachtens wäre es zweckmäßiger gewesen, hier nur die offenen Handelsgesellschaften aufzuführen und die übrigen Unternehmungen der Gruppe 11 zuzuweisen. Auch so aber wird man die Zahlen der Gruppe 2 wohl mit annähernder Richtigkeit als die Zahlen der offenen HAandelsgesellschaften ansprechen dürfen, denn die Parienreedereien und Betriebe von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts sind nicht sehr zahlreich, und die häufiger vorkommenden stillen Gesellschaften dürften sich der Erhehung meist entzogen haben, da ze nach außen ja gar nicht als Gesellsehaften erscheinen, 2) Hier dürften auch die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit aufgeführt sein, irotzdem sie eLwas ganz anderes sind als gewöhnliche Vereine, 3) „Die Berücksichtigung der Rechtsform erstreckt sich allein auf die Gehilfenand Motorenbetriebe, nicht auf die Alleinbetriebe (und auch nicht auf die Gehilfennebenbetriebe)‘“, Bd. 214, Heft 2, 8. 14. 4) Bd. 212. 8. 1. 8ß: ss 1 © N IT) ‚<L 9] MO C N *mM N „OO «— £ L<«T = m: — a(3-+