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I. Die verschiedenen privaten Unternehmungsformen.
Die Zählung von 1907 hat (ganz ähnlich wie die von 1895) folgende
private Unternehmungsformen unterschieden: Betriebe von
1) Einzelinhabern,
mehreren Gesellschaftern ?),
Vereinen %),
Kommandıtgesellschaften,
Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften auf Aktien,
aingetragenen Genossenschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
© Lunungen,
10) bergrechtlichen Gewerkschaften und
LL) anderen privaten Unternehmungen.
Für jede dieser elf Unternehmungsformen gibt Tabelle 12 (Bd. 214,
Heft 2, S. 14ff.) die Zahl der Betriebe (unter Zählung der Gesamtbetriebe
 als Betriebseinheiten) und die Zahl der beschäftigten Personen
an. Allerdings wird diese letztere Zahl nicht in einer Summe angegeben,
 vielmehr sind die Personen in vier Gruppen zerlegt. Ich habe
aber jedesmal diese Zahlen addiert und die so berechneten Gesamtzahlen
 des Personals in Tabelle I (S. 508 u. 509) eingetragen.
Dabei war noch folgende Schwierigkeit zu überwinden: die Veröffentlichung
 des Statistischen Amts berücksichtigt bei ihren Angaben
über die Unternehmungsformen nur die „Gehilfenbetriebe“ und nur die
„Hauptbetriebe“®). Dieser Methode möchte ich nicht folgen. Daß die
Darstellung auf die Hauptbetriebe beschränkt ist, halte ich für zweckmäßig
 — für die Personenzahlen, die wir zum Maßstab gewählt haben,
kommen die Nebenbetriebe ja überdies gar nicht in Frage%) — aber
die Beschränkung auf die Gehilfenbetriebe hat den Erfolg, daß die
großs Anzahl der Alleinbetriebe mit ihren fast anderthalb Millionen
Menschen völlig unberücksichtigt bleibt, und da diese Alleinbetriebe
zum weitaus größten Teile auf Betriebe von KEinzelinhabern entfallen

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1) Hierbei handelt es sich in erster Linie um offene Handelsgesellschaften. Daneben
 sind hierunter aber wohl auch (vgl. Bd. 119, 8. 173) stille Gesellschaften, Partenreedereien,
 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts rubriziert. Meines Erachtens wäre es
zweckmäßiger gewesen, hier nur die offenen Handelsgesellschaften aufzuführen und die
übrigen Unternehmungen der Gruppe 11 zuzuweisen. Auch so aber wird man die
Zahlen der Gruppe 2 wohl mit annähernder Richtigkeit als die Zahlen der offenen
HAandelsgesellschaften ansprechen dürfen, denn die Parienreedereien und Betriebe von
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts sind nicht sehr zahlreich, und die häufiger vorkommenden
 stillen Gesellschaften dürften sich der Erhehung meist entzogen haben, da
ze nach außen ja gar nicht als Gesellsehaften erscheinen,
2) Hier dürften auch die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit aufgeführt sein,
irotzdem sie eLwas ganz anderes sind als gewöhnliche Vereine,
3) „Die Berücksichtigung der Rechtsform erstreckt sich allein auf die Gehilfenand
 Motorenbetriebe, nicht auf die Alleinbetriebe (und auch nicht auf die Gehilfennebenbetriebe)‘“,
 Bd. 214, Heft 2, 8. 14.
4) Bd. 212. 8. 1.

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