Miszellen.

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gerechnet werden. Deshalb sind die Zahlen für die sämtlichen gewerblichen
 Betriebe nicht Tabelle 12, sondern Tabelle 11 entnommen
worden !). Die Zahlen der privaten Betriebe sind gleich der Differenz
zwischen den sämtlichen und den Öffentlichen Betrieben. Ueber den
Weg, auf dem die letzteren Zahlen ermittelt wurden, vergleiche weiterhin
 unter II.
Vorweg sei noch bemerkt, daß die statistische Erfassung der Genossenschaften
 auch diesmal nur ungenügend gelungen ist. Während
nämlich im Jahre 1907 in Deutschland 25713 Genossenschaften bestanden
 ?), hat die Betriebszählung überhaupt nur 8122 genossenschaftliche
 Betriebe ermittelt. Abgesehen davon, daß zahlreiche Genossenschaften
 wohl nur Nebenbetriebe im Sinne der Statistik darstellen,
daß eine weitere erhebliche Zahl wohl unter den Alleinbetrieben steckt,
liegt das vielleicht daran, daß manche Genossenschaften — ebenso wie
18953) — zu Unrecht als Vereine (Konsumvereine, Kreditvereine,
Molkereivereine!) klassifiziert sind*). Daran, daß manche Genossenschaften
 wegen der Art ihrer Tätigkeit nicht in den Bereich der gewerblichen
 Betriebszählung fallen, kann es nicht liegen, denn das
Statistische Amt hat den Grundsatz aufgestellt, alle Arten eingetragener
Genossenschaften seien als gewerbliche Betriebe anzusehen ©).
Betrachtet man nach diesen Vorbemerkungen die Tabelle I, so erkennt
 man, daß nach der Zahl der Betriebe weitaus an erster
Stelle die Einzelinhaber stehen, und daß dann die anderen in folgender
Reihenfolge sich anschließen: mehrere Gesellschafter — Gesellschaften
mit beschränkter Haftung — Aktiengesellschaften — eingetragene Genossenschaften
 — Vereine — Kommanditgesellschaften — bergrechtliche
 Gewerkschaften — Kommanditgesellschaften auf Aktien — andere
private Unternehmungen — Innungen. Die Zahl der Betriebe bietet
indessen einen sehr unzureichenden Vergleichsmaßstab, denn dabei
fallen Alleinbetriebe und Betriebe, die mehrere Tausende von Personen
beschäftigen, gleich schwer ins Gewicht. Weiter sind die verschiedenen
Betriebsgrößen natürlich nicht etwa bei allen Unternehmungsformen
gleichmäßig vertreten, sondern bei der einen spielen die kleinen, bei
der anderen die größeren Betriebe die Hauptrolle. So sind bei den
Einzelinhabern allein 1451701 Alleinbetriebe aufgeführt, während z. B.
bei den Aktiengesellschaften die großen Betriebe eine besondere Rolle

1) Da bei den Angaben über die einzelnen Unternehmungsformen die Teilbetriebe
zu Gesamtbetrieben zusammengefaßt sind, so mußten für die sämtlichen gewerblichen
Betriebe natürlich Zahlen gewählt werden, bei denen das ebenfalls geschehen ist, Es
wäre an sich das Naheliegendste gewesen, diese Zahlen der Ergänzungstabelle zu 1
(Bd. 213, S. 28ff.) zu entnehmen. Da aber diese Tabelle lt. Bd. 214, Heft 2, S. 2,
Anm. 2 verschiedene Irrtümer aufweist, so sind die Zahlen der Tabelle 11 (Bd. 214,
Heft 2) entnommen worden).
2) Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1909, S. 354.
2) Vgl. dazu Bd. 119, S. 175.
4) Man beaehte die große Zahl der Vereinsbetriebe in Gruppe XIX (Handelsgewerbe),
 aber auch in Gruppe XIII (Industrie der Nahrungs- und Genußmittel). Die
für 1895 beklagte Verwechslung zwischen Genossenschaft und Gesellschaft mit beschränkter
 Haftung dürfte diesmal eine geringere Rolle gespielt haben, da die letztere
Bezeichnung in ihrer besonderen Bedeutung jetzt doch wesentlich bekannter ist.
=\ Ba 9214 8. 30*