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Miszellen,

spielen. Außerdem sei bemerkt, daß der „Betrieb“, auch der „Gesamtbetrieb“
 der Statistik nicht mit selbständiger Erwerbswirtschaft zusammenfällt,
 oder wenigstens nicht damit zusammenzufallen braucht.
Eine Unternehmung kann sich aus zwei oder mehreren (Einzel- oder
Gesamt-) Betrieben zusammensetzen. So sind z. B. bei den Aktiengesellschaften
 in Tabelle 12 sehr viel mehr Betriebe gezählt worden
als es 1907 Aktienunternehmungen gab 1).
Aus allen diesen Gründen wollen wir uns bei der Zahl der Betriebe
nicht länger aufhalten und nunmehr die Bedeutung der einzelnen Unternehmungsformen
 an der Zahl der beschäftigten Personen
messen. Auch hier stehen, wie Tabelle I ergibt, die Einzelinhaber
weitaus an erster Stelle, und zwar entfielen auf sie von allen in privaten
 Betrieben beschäftigten Personen 64,5 Proz., so daß sämtliche
andere private Unternehmungsformen zusammengenommen nur 35,5 Proz.
der Personenzahl umfassen. Unter sich sind diese anderen Unternehmungen
 nun von sehr verschiedener Bedeutung, denn es entfallen
von der Gesamtpersonenzahl der privaten Betriebe auf:
mehrere Gesellschafter 15,46 Proz.
Aktiengesellschaften [2,64
Gesellschaften m. b. H. 3,84
Gewerkschaften 1,65
Kommanditgesellschaften 0,98
Kommanditgesellschaften auf Aktien 0,34
Genossenschaften 04
Vereine 092
andere private Unternehmungen 0,06
Innungen 9,01
zusammen. _ 35,49 Proz. _
Diese Zahlen zeigen, daß unter den Kollektivbetrieben die Hauptrolle
 den offenen Handelsgesellschaften ?) und den Aktiengesellschaften
zufällt. Dann folgen in erheblichem Abstand die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung. Beachtenswert ist auch der Anteil der Gewerkschaften.
 Deren Zahl ist relativ recht hoch, weil diese Unternehmungsform
 in der Hauptsache ja nur für Gewerbegruppe III in Betracht
kommt. Ansehnliche Ziffern weisen noch auf: Kommanditgesellschaften,
Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften und ‘Vereine.
Ganz zurück treten: andere private Unternehmungen und erst recht die
Innungen. Bei den „anderen privaten Unternehmungen“ entfällt fast
die Hälfte der überhaupt gezählten Personen auf einen einzigen Riesenbetrieb
 mit 3658 Personen (Gewerbegruppe III). Wahrscheinlich handelt
es sich hierbei um die schlesische Bergwerksgesellschaft Georg
v. Giesches Erben, die eine ganz eigenartige Verfassung hat, weder
Aktiengesellschaft noch Gewerkschaft ist.
Wie die Tabelle I weiter zeigt, weicht der Anteil, den die einzelnen
Unternehmungsformen innerhalb der verschiedenen Gewerbegruppen umfassen.
 sehr voneinander ab. Um das genauer verfolgen zu können,

1) Näheres über diesen wichtigen, aber regelmäßig nicht genügend beachteten
Punkt siehe in meinem Aufsatz „Kritische Betrachtungen über den Aufbau unserer
gewerblichen Betriebsstatistik‘“ in Zeitschrift für Sozialwissenschaft 1911 April. und
Maiheft.
2) Val. das oben S. 507 Anm. 1 Gesagte.