Miszellen,

515

Diese Angaben (in Tabelle 12 und 13) zeigen, daß innerhalb einer und
derselben Gewerbegruppe der Anteil der einzelnen Unternehmungsformen
je nach der Größe der Betriebe sehr stark variiert. Um das genauer
erkennen zu können, habe ich durch eine allerdings sehr mühselige
Berechnung !) für die Aktiengesellschaften einschl. Kommanditgesellschaften
 auf Aktien und für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
den prozentualen Anteil innerhalb der 4 Größenklassen: Betriebe mit
11—50, 51—200, 201—1000 und mehr als 1000 Personen berechnet.
Diese Zahlen finden sich in Tabelle I]I. Da die absoluten Zahlen für
die einzelnen Größenklassen in einzelnen Fällen ziemlich niedrig sind,
und deshalb die Gefahr naheliegt, daß einzelne Prozentzahlen eine
falsche Vorstellung erwecken könnten, so habe ich auch die von mir
berechneten absoluten Zahlen der sämtlichen privaten Betriebe innerhalb
 der betreffenden Größenklassen in die Tabelle IIT (S. 516 u. 517)
aufgenommen.
Betrachtet man die Tabelle III näher, so sieht man, daß der Anteil
 der Aktiengesellschaften regelmäßig in den unteren Größenklassen ?)
stark unter dem in Tabelle II mitgeteilten Durchschnitt bleibt, in den
oberen Größenklassen dagegen stark über den Durchschnitt hinauswächst.
 Während der Anteil der Aktiengesellschaften beispielsweise
in der chemischen Industrie im Durchschnitt der Gewerbegruppe
40,7 Proz. beträgt, beträgt er innerhalb dieser selben Gruppe

bei Betrieben mit 11—50 Personen: 10,4 Proz,
» ” 51—200 „” 31,7 ”
” » 201—-1000 » 65,5 ”
” » „ mehr als 1000 ‚,, 738
Ein anderes Bild zeigen die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung. Hier liegt der Schwerpunkt regelmäßig nicht in der obersten
Größenklasse, sondern in den beiden mittleren. In den beiden unteren
Größenklassen übertrifft der Anteil der G. m. b. H. vielfach den der
Aktiengesellschaften.

»»
»3

1) Da der Anteil der Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter
Haftung an den Zahlen nur der sämtlichen privaten Betriebe berechnet werden
sollte, so mußte zunächst für jede der in Betracht gezogenen Größenklassen jeder Gewerbegruppe
 jeder der in Tabelle 15 getrennt ausgewiesenen 5 Arten von öffentlichen
Betrieben die Personenzahl berechnet und dann jeweils die 5 Zahlen derselben Größenklasse
 zusammengezählt werden. Das Resultat, das sich so ergab, war die Personenzahl
 jeder Größenklasse innerhalb jeder Gewerbegruppe für sämtliche öffentliche Betriebe
 zusammen. Dann wurde auf Grund von Tabelle 12 die Personenzahl jeder
Größenklasse für sämtliche gewerbliche Betriebe berechnet und von dieser Zahl die
Zahl der öffentlichen Betriebe abgezogen. Die Differenz stellt die Zahlen für'die sämtlichen
 privaten Betriebe dar, die in Tabelle III den Prozenizahlen vorangestellt sind.
Nunmehr wurden auf Grund von Tabelle 13 die Personenzahlen der einzelnen Größenklassen
 für die Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgestellt
 und endlich die ebenfalls in Tahelle IIT wiedergegebenen Prozentzahlen berechnet.

2) Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch diese Größenklassen nach der
Größe der (Einzel- und Gesamt)-Betriebe, und nicht nach der Größe der Unternehmungen
 aufgestellt sind (vgl. dazu oben 8. 512 Anm. 1). Wäre das letztere geschehen,
 so würde der Anteil der Aktiengesellschaften in den oheren Größenklassen vermnuntlich
 vielfach nach stärker sein.