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Miszellen,

auch das ganze Gebiet der Eisenbahn-, Post-, Telegraphenund
 Fernsprechbetriebe unberücksichtigt!). Dadurch erscheint
 der Anteil der Reichs- und der bundesstaatlichen Betriebe ganz
außerordentlich viel geringer, als er tatsächlich ist?). Wie groß dieser
Fehler ist, vermögen wir aus der Berufsstatistik zu ersehen. Danach
(Bd. 202 8. 125) wurden in der Berufsart Post- und Telegraphenbetrieb
236 346 Personen und im Eisenbahnbetrieb (mit Ausschluß des Straßenbahnbetriebs)
 431 538 Personen gezählt.
Andererseits hat die Erhebung von 1907 — im Gegensatz zu der
von 1895 — sich nicht auf die gewerbsmäßigen öffentlichen Betriebe
beschränkt, sondern diesen Begriff außerordentlich weit ausgedehnt:
„Entscheidend war das Vorhandensein eines Betriebes schlechthin,
gleichviel ob er gewerbsmäßig betrieben wurde oder nicht. Kine Beschränkung
 auf solche Unternehmungen, die reine Gewerbebetriebe
waren bezw. auch als Privatbetriebe vorkommen, fand nicht statt, vielmehr
 sind auch solche Betriebsarten aufgenommen worden, die von
Privaten nicht betrieben werden“ 3. Diese Erweiterung des Begriffes
der öffentlichen Betriebe ist wohl deshalb vorgenommen worden, weil
die 1895 durchgeführte Beschränkung auf gewerbsmäßige Betriebe keine
befriedigenden Resultate ergeben hatte. Damals blieben z. B. unberücksichtigt:
 gemeindliche Schlachthäuser, Wasserwerke, Badeanstalten,
Viehhöfe, staatliche Versicherungsanstalten usw. Der Bericht bemerkt
 dazu: „Es konnte nicht ausbleiben, daß bei dieser Behandlung
Ungleichmäßigkeiten entstanden, daß z. B. die gemeindlichen Gasanstalten
in der Betriebsstatistik erscheinen, die Wasserwerke aber nicht usw.,
und daß auch einzelne Verstöße gegen die obige Anweisung unterliefen“ %).
Dieser Fehler ist diesmal vermieden worden, dafür hat aber die jetzt
befolgte Methode den Nachteil®), daß manches unter den öffentlichen
Betrieben aufgeführt ist, was man gewöhnlich nicht als gewerblichen
Betrieb ansieht. So sind hier mitgerechnet worden „die Werkstätten
von Fachschulen u. dgl., sofern sie sich nicht ausschließlich auf Lehrzwecke
 beschränken“. Dieser Mangel ist indessen nicht sehr ins Ge,
wicht fallend, weil weitaus die meisten der nicht in eine gewerbliche
Betriebsstatistik gehörigen öffentlichen Betriebe (z. B. Feuerwehren,
Kinderbewahranstalten, Krankenhäuser, Irrenanstalten usw.) einer
besonderen Gruppe XXIV zugewiesen sind, für die bei den sämtlichen
gewerblichen Betrieben kein Gegenstück existiert und die schon deshalb
 hier unberücksichtigt geblieben ist.
Bemerkt sei noch, daß die Vorbemerkung zu Tabelle 15 besagt:
„Die Erfassung der Betriebsarten ist in sich nicht ganz einheitlich

1) Wohl aber sind die dazugehörigen Werkstättenbetriebe und privaten Posthaltereien,
 ferner die Straßenbahnbetriebe in die Zählung einbezogen worden,
2) Darüber, daß einzelne öffentliche Betriebe in die Form der Aktiengesellschaft
oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gekleidet sind und deshalb unter den
privaten Betrieben aufgeführt werden, vgl. oben S. 510 Anm. 6.
3) Bd, 214, Heft 2, S. 54.
4) Bd. 119 8. 177.
5) Außerdem sind natürlich die Angaben über die öffentlichen Betriebe von 1895
and 1907 nicht miteinander vergleichbar.