— 40 —-Ricardo: Nach. K. tritt, wenn wir das Beispiel Ricardos vom Austausch von Tuch und Wein in Wein und Korn verändern, mit Eröffnung des Handels ein Gesamtverlust an Produktion ein, da bei diesen beiden Bodenprodukten das Gesetz des abnehmenden Ertrages unbestritten Geltung habe. Dies beweist Kellenberger an einem Beispiel. Vor dem Tausch stelle Portugal auf eigenem Boden die Größe a (x + y), England ebenfalls a (x +y) her. Hierbei sei a = dem Gesamtertrage, x +y für Portugal = 80 Arbeitern für Wein und 9o Arbeitern für Korn, x +y für England = 120 Arbeitern für Wein und 100 Arbeitern für Korn. Verwendet Portugal nach Eröffnung des Handels seine 90 .Kornarbeiter für den Weinbau, so erhält es nicht 2 x an Ertrag, sondern nur 1% x, England, wenn es dasselbe mit seinen Weinarbeitern tut, nicht 2 y, sondern 1% y, da die höchsten Kosten von x für Portugal und von y für England verschoben werden. So werden z. B. entsprechend dem Gesetz des abnehmenden Bodenertrages die 90 Arbeiter, die Portugal zum Weinbau verwendet, nicht x/90 pro Arbeiter, sondern etwa x/100 oder weniger, also zusammen 90/100 X ernten, d. i. für Portugal, wenn das Ergebnis x der ersten 80 Arbeiter hinzuaddiert wird, 134, x. In ähnlicher Weise wird England nur 1% y ernten, so daß, während beide Länder vorher a (2x +2 y) zu erzeugen vermochten, diese nunmehr höchstens a (13% x +1% y) herstellen. Hatte vorher England x +y zur eigenen Konsumtion verfügbar, ebenso wie Portugal — so verbleiben jetzt England 34 X 4+y und Portugal x + % y. Beide Länder verlieren, da die Gesamtproduktion abgenommen hat. Wir haben inhaltlich gegen diese Argumentation nichts einzuwenden; sie betont einen Fall der Veränderung der technischen Ergiebigkeit, deren es noch mehrere gibt. Wir bringen dagegen sämtliche Bedenken zur Sprache, die besonders eindringlich von Schumpeter*!) geäußert sind und die sich auf die Verwendung des Ertragsgesetzes in der Verteilungslehre überhaupt beziehen. Diese Bedenken sind grundsätzlicher Art; sie berühren das Problem der Einheitlichkeit der reinen Theorie und verweisen auf die Zwiespältigkeit einer Theorie, die an Stelle rein ökonomischer Begriffe technische Tatsachen, die nur als außer-ökonomische Daten zu registrieren sind, zur Preisbestimmung verwendet. Zur Vermeidung von Wiederholungen weisen wir auch hier nur auf den von Schumpeter u. a. unternommenen Versuch einer Transponierung dieser 1) Vgl. Schumpeter: Das Rentenprinzip . . ., S. 156ff.