—_ bt — sache des Preises zweifelhaft sein muß, da es offensichtlich mehrere, ja zahlreiche Realgründe des Preises gibt. Auch die Nutzentheorie steht also an der Grenze des hypothetischen Denkens. Die zunehmende methodologische Bewußtheit der modernen sozialökonomischen Theorie hat in diesem Punkte eine klare Schei- dung veranlaßt, eine vornehmlich logisch bedeutsame Wandlung, die man als endgültig zu bezeichnen versucht sein könnte*). Ihre Quintessenz ist der Verzicht auf die Preisursache, d. h. die Kausal- frage ist bei der Aufstellung des Prinzips ausgeschaltet worden. An ihre Stelle tritt die Kategorie der Funktion, die das ursächliche Moment zwar nicht ersetzt, da sie auf einer anderen logischen Ebene liegt, die es jedoch überflüssig macht; die Position der Ursache ist nurmehr eine ergänzende, sie liegt gleichsam auf dem Boden eines über sie gebreiteten funktionellen Zusammenhanges öko- nomischer Größen. Beliebig viele, teils direkte, teils mehr indirekte Ursachen wirken zusammen an diesem wechselseitig verknüpften Gewebe, das sich jeweils von einer faktisch in Frage kommenden Anstoß-Ursache aus aufrollen läßt. Nur der immanente Ablauf, die Reaktionen der funktionellen Verbundenheit auf solche kon- kreten Veranlassungen werden im System der „wertunbetonten““ Theorie berücksichtigt. Eine Werttheorie im Sinne einer einzigen konkreten Ursache, hat infolgedessen jeden prinzipiellen Sinn verloren. Gültig wäre sie nur als beiläufig nähere Erklärung eines der zahlreichen Ur- sachenkomplexe, die zur Bestimmung des Preises beitragen. Welchen Einfluß diese logische Umstellung auf unser Problem der Modifikationen durch beschränkte Konkurrenz ausübt, ist leicht zu übersehen. Sie ist fast bedeutungslos. ı) Zu der neuesten Polemik Honeggers (vgl. Honegger, „Die volkswirt- schaftlichen Gedankenströmungen, Systeme und Theorien der Gegenwart, besonders in Deutschland.“ Karlsruhe 1925) gegen das Gebäude einer immanenten Wirtschaftstheorie vom Standpunkt der „kreditfinanziellen‘“ Betrachtungsweise Stellung zu nehmen, ist zur Zeit noch unmöglich, solange sich Honegger auf die aphoristische Form einer an sich ernst zu nehmenden Kritik beschränkt. Die weitreichenden „politisch-wirtschaftlichen‘* Konsequenzen für das dem Verfasser naheliegende Problem der Objektbestimmung zu prüfen, wird nach Erscheinen der von Honegger angekündigten kreditfinanziellen Theorie im Rahmen der vom Verfasser geplanten Arbeit über das Problem der an- gewandten Theorie eine wichtige Aufgabe sein. Sf