beanstandeten, ausgeschlagen mit einem undurchlässigen Material, weiter Drahtsiebe für Abfälle und Blechkästen zur Aufnahme der Zungen und Gummischrubber zum Reinigen. Unmittelbar an der Schlachthalle muß für den Gebrauch der Angestellten ein leicht und bequem zu benutzender Waschraum mit Wasserklosett, ferner ein Zimmer zur Aufbewahrung der Schürzen und der Werkzeugbeutel der Arbeiter und ein ausreichender Raum für die Veterinärinspektion vorgesehen sein, der zugleich als Bureau und Laboratorium dient. Für den Schlachtsaal ist vorgeschrieben, daß er sehr luftig und für den Sommer mit Ventilatoren versehen sei; auch der zur Entleerung der Därme bestimmte Raum soll. so luftig als möglich ein- gerichtet sein.‘ Wenn das Fett zu menschlichem Genuß bestimmt. ist, so muß der Schmelzraum einen emaillierten Fußboden. aufweisen und die Innenwände aus glatten Materialien oder aus Metall in ihrer ganzen Höhe hergestellt und auch die Decke in Stein gewölbt sein. Ferner wird ver- langt, daß darin die Kessel aus galvanisiertem Eisen bestehen, und Türen und Fenster mit Eisengittern versehen sind. Ein besonderer Nebenraum hat als Lager der Fettbüchsen zu dienen. Die Gefrierkammern haben ebenfalls den strengsten Anforderungen der Hygiene in bezug auf Rein- lichkeit und Ventilation zu‘ entsprechen, und ihre Luftzuführung hat durch Ventilatoren zu erfolgen. Sämtliche Exportladungen müssen mit einem Gesundheitsattest aus- gestattet werden, es sei denn, daß die Abteilung für Viehzucht den Exporteur dieser Verpflichtung enthebt. Mit dem Höchstmaß der im Gesetz vor- gesehenen Strafen werden diejenigen bestraft, welche beanstandetes oder für den menschlichen Genuß durch den Aufsichtsbeamten als ungeeignet bezeichnetes Fleisch verwenden, oder das Fleisch von Tieren bearbeiten, welches von den mit der Untersuchung beauftragten Veterinärbeamten vorher nicht beschaut worden ist, oder das Betriebssystem ändern, ohne vorher entsprechende Anzeige an die Abteilung für Viehzucht gemacht zu haben.