Reparaturen mit der Bahn zu verschicken, denn der‘ Versand des ganzen Wagens zu Reparaturzwecken ist meist zu umständlich und kostspielig. In Buenos-Aires wird für Automobile eine innere Abgabe in folgenden Automobil- Abstufungen erhoben: steuer in DE ‘ . - - Buenos Aires. 1. zweisitzige kleine Wagen (Voiturettes) bis 40 HP: 50 $ m/n. 2. Kleine Wagen mit mehr als 2 Sitzen und geschlossene Wagen bis 10 HP: 80 $ m/n. 3. Offene Wagen im allgemeinen von 11 bis 40 HP: 150 $ m/n. 4. Elektrische Automobile im allgemeinen: 120 $ m/n. 5. Jedes Automobil über 40 HP: 300 $ m/n. 6. Motorzweiräder: 25 $ m/n. Gesetze und Verordnungen. Innere Steuer auf Riech- und Schönheitsmittel. Den Entwurf des Gesetzes, das inzwischen unter Nr. 89030°am 27. Sep- tember 1912 erlassen wurde, haben wir im Vorjahre in Heft 5 unserer Mit- teilungen gebracht. Nach den unterm 10. Dezember 1912 erlassenen Ausfüh- Ausführungs- rungsbestimmungen werden die für Parfümerien, Toilettegegenstände und medi- Enten zinische Spezialitäten festgesetzten Steuern für jede Einheit im Einzelverkaufe nach dem Preise berechnet, den‘ der Verbraucher oder das Publikum zu zahlen hat. Die Einführer müssen der Verwaltung der inneren Steuern diesen Preis angeben, bevor sie die steuerpflichtigen Gegenstände aus dem Zollamt herausnehmen. In den Manifesten und Teilmanifesten, welche der Zollbehörde behufs Abfertigung der im Gesetze Nr. 8930 aufgeführten Gegenstände ein- gereicht werden, muß außer den von der Zollverwaltung geforderten Angaben auch die Menge der der inneren Steuer unterliegenden Einheiten angegeben werden. Die‘ innere‘ Steuer wird ‚von‘; der Zollverwaltung zusammen mit den Einfuhrzöllen: erhoben... Außer den vorstehend bezeichneten Schriftstücken muß der Behörde für innere Steuern ein Verzeichnis in doppelter Ausfertigung eingereicht werden, worin anzugeben sind: die abzufertigenden Einheiten, Verkaufspreise und die übrigen Angaben, die in den von der Behörde zu erteilenden Formularen angegeben sind. Die Zollpapiere werden mit den darauf vermerkten Zahlungsbescheinigungen den Beteiligten zurückgegeben. Falls die Ware aus dem Ausland schon mit Steuerzetteln beklebt ‚eingeht, muß dies in allen vorher erwähnten Schriftstücken zum Ausdruck gebracht werden. Die Waren, welche aus den großen Verpackungen, in denen sie ein- geführt worden sind und von den Einführern verkauft werden sollen, nicht herausgenommen worden sind, können in ihren ursprünglichen Aufmachungen bleiben, ohne mit Steuerzetteln beklebt zu sein. Die Einführer müssen dann aber auf jedes Packstück einen Kontrollzettel (nach amtlichem Formular), der ihnen: von der Behörde gegeben wird; aufkleben. Darauf sind anzugeben: die Zahl der steuerpflichtigen Einheiten, ihre Art, Tag der Abfertigung, Name und Wohnort des Einführers, der Gesamtbetrag der‘ Steuer. Außerdem müssen die „Kontrollzettel den. Vermerk enthalten, daß jeder, welcher die größere 139