4...das Datum der Ausstellung, Die Untersuchung, auf Grund derer das Zeugnis ausgestellt wird, darf frühestens einen Monat nach dem Tage der Ausstellung des Ursprungs-Gesundheits-Attestes erfolgen. Die vorerwähnten Bescheinigungen müssen von dem zuständigen argentinischen Konsul beglaubigt werden. Die Kartoffelsendungen werden im argentinischen Ankunftshafen nochmals untersucht. Wird hierbei eine der vorerwähnten Krankheiten festgestellt, so muß der Empfänger die Kartoffeln zurücksenden, andernfalls wird nach Ablauf der hier- für seitens der Zollverwaltung festgesetzten Frist die Sendung durch die Sanitäts- behörde vernichtet. Von der Untersuchung im argentinischen Ankunfishafen sind diejenigen Sen- dungen befreit, die außer den vorerwähnten Attesten den Nachweis darüber erbringen, daß sie unter Mitwirkung eines argentinischen delegierten Sachverständigen im Ver- schiffungshafen einem der nachstehend beschriebenen Verfahren unterworfen und nach dem Zeugnis dieses Beamten unter guten Verstauungs- und Lüftungsbedingungen verschifft worden sind. Wer von diesen Ausnahmebedingungen in den Verschiffungshäfen, wo sich ein argentinischer delegierter Sachverständiger befindet, Gebrauch machen will, kann dessen Mitwirkung nachsuchen, damit der Beamte entweder bei der Anwendung eines Desinfektionsbades zugegen ist und darauf die Verpackung der desinfizierten Kartoffeln mit seinen Zeichen versieht. Als Desinfektionsbäder werden angesehen solche aus 3°%,iger Bordeauxbrühe oder aus Schwefelcalcium, das in heißem Wasser aufgelöst ist und mindestens 2,5% Schwefel enthält. Die Bäder müssen auf Verlangen des argentinischen Sach- verständigen wiederholt werden. Die Kartoffeln sind in den beim Transport ge- brauchten Kisten zu desinfizieren. oder damit der Beamte die Sendung daraufhin untersucht, ob in ihr eine der oben erwähnten Krankheiten vorhanden ist. Zu diesem Zwecke muß die Sendung nach der Entnahme der Muster 15 Tage lang gesondert aufbewahrt werden, um Verwechselungen zu vermeiden, und wenn festgestellt ist, daß die Sendung gesund ist, werden die Verpackungen in derselben Weise wie voı- stehend bezeichnet. Das über eine der vorstehenden Maßnahmen ausgestellte Attest wird Reinheits- zeugnis (certificado de limpieza) genannt. Es wird nach Beendigung des Verfahrens ausgestellt unter Angabe der getroffenen Maßregeln, der Marke und Nummer der Kisten, welche die Kartoffeln enthalten, Name des Abladers und Empfängers und eines Hinweises auf die übrigen Bescheinigungen. In diesem Attest sind ebenfalls die oben erwähnten guten Verstauungs- und Lüftungsbedingungen zu bescheinigen. Kartoffelsendungen, deren gesunder Zustand durch eines der vorerwähnten Ver- fahren festgestellt ist, können über jeden Hafen der Republik eingeführt werden, so- bald die betreffenden Bescheinigungen im Landwirtschaftsministerium eingesehen worden sind, Alle übrigen Sendungen dürfen nur über Buenos Aires eingeführt werden unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften. Stempelab- Pakete ohne Handelswert die. für Privatpersonen. bestimmt sind und gabe für deren Inhalt auch nicht für Handelszwecke Verwendung findet, sollen nach einer Pakete ohne Verordnung vom, 21. Mai 1913 von der im Artikel 32 Ziffer I des Gesetzes Nr. 4927 Handelswert. vom 17. Oktober 1905 (Stempelgesetz) auferlegten Stempelabgabe von 1 $ m/n befreit sein- Druck‘ von‘ PASS &GARLEB 'G. in: 6H.' Berlin W. 57; Bülowstr. 66;