brauchs pro Kopf der Bevölkerung nicht möglich. Bei Annahme einer Be- völkerung von 8 Millionen würde sich pro Kopf ein Verbrauch von ca. 26 kg ergeben. Der Jahresdurchschnitt der Welternte des Rohrzuckers betrug in der Mögliche Zeit von 1907/11 7677 000 Tonnen, wozu Argentinien mithin nur 2°%g bei- Produktions- z . wen . C . steigerung. getragen hat. Eine Steigerung der argentinischen Produktion könnte viel- leicht außer durch vermehrten Anbau von Zuckerrohr auch noch durch eine bessere Ausbeutung des verarbeiteten Materials erzielt werden. Als mittleres Ergebnis der Ausbeute werden 6,84% für die Zuckerfabriken von Tucumän angegeben. Einige von ihnen erreichen indessen mehr als 8 und bis gegen 9%, Ausbeute, d.h. ca. 2%, mehr als Durchschnitt, woraus geschlossen werden kann, daß einige der übrigen Fabriken ihre Ausbeute noch ver- bessern können. Auch der Zuckergehalt des Rohres könnte durch sorg- fältige Auswahl der angepflanzten Arten und durch sachgemäße Bodenver- besserung, durch Düngung usw. erhöht werden. Die bisher nach dieser Richtung hin unternommenen Versuche haben gute Resultate ergeben. Die argentinische Zuckerindustrie arbeitet insofern unter sehr günstigen Zollschutz. Bedingungen, als sie einen ausgedehnten Zollschutz genießt, der allerdings das heute bereits als wichtiges Volksnahrungsmittel angesehene Produkt in Argentinien ganz enorm verteuert. Durch Gesetz Nr. 8877 vom 15. Februar 1912 wurde vom 1. Juli 1912 ab der Zoll für raffinierten Zucker von 96 Grad Polarisation auf 0,88 $ oro per Kilo und für nicht raffinierten oder‘ von weniger als 96 Grad Polarisation einschließlich Sack auf 0,068 $ oro per Kilo festgesetzt. Dieser Zollschutz sollte sich in jedem der folgenden Jahre, immer vom 1. Juli ab, um 0,002 $ oro per Kilo ermäßigen, so daß er vom 1. Juli 1921 ab 0,07 $ oro für raffinierten und‘ 0,05 $ oro für nicht raffi- nierten Zucker betragen würde. Artikel 3 des Gesetzes bestimmt, daß die Regierung den Zuckereinfuhrzoll ermäßigen kann, wenn der Großpreis des Zuckers in Säcken der argentinischen Raffinerien in Buenos Aires über 4,10 $ m/n per kg beträgt, um auf diese Weise die Einfuhr des vorher zu bestimmenden Quantums herbeizuführen, das notwendig ist, um den Bedarf des inneren Verbrauchs bis zur nächsten Ernte zu decken, Diese Möglichkeit der erleichterten Einfuhr soll nach Artikel 4 jedoch aufhören, wenn der Einfuhrzoll nur noch 0,07 $ oro für raffinierten Zucker beträgt. Die vorjährige Ernte hatte die Einfuhr von 90 000 Tonnen Zucker not- wendig gemacht und dadurch die protektionistische Tendenz des Gesetzes so stark hervortreten lassen, daß weitere Kreise sich gegen die durch be. dingte einseitige Förderung einer Industrie wandten, die noch dazu in einer einzigen Provinz ziemlich konzentriert ist. So brachte der Abgeordnete Justo im August d. J. einen Gesetzentwurf ein, der die sofortige Herab- setzung des Zollschutzes auf 0,07 $ oro per Kilo verlangte, die nach dem geltenden Gesetz erst am 1. Juli 1921 eintreten soll. In der Begründung des Entwurfs wurde u. a. ausgeführt, daß nach einer offiziellen Feststellung im Tahre 1907 die Produktionskosten für 10 kg Zucker in Tucumän nur zirka 265