Rückschlüsse zu. Als günstigster Punkt für die Inangriffnahme der Aus- beutung wird die Gegend zwischen Kilometer 81 und der Stadt Neuquen bezeichnet. Schiffahrt und Häfen. Novelle zum Die Regierung hat dem Kongreß einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das See Küstenschiffahrtsgesetz in einigen Punkten abändert. Hiernach soll die Küsten- Gesetz. Schiffahrt und der Handel zwischen den einzelnen Häfen der Republik den Schiffen unter argentinischer Flagge vorbehalten bleiben, es sei denn, daß auf Gegenseitigkeit beruhende Abmachungen mit den Nachbarstaaten diesen die gleichen Rechte einräumen. Schiffe unter fremder Flagge können einen. oder mehrere argentinische Häfen anlaufen, um die vom Auslande mit- gebrachte Ladung zu löschen und die zur Ausfuhr bestimmte zu laden. Die Regierung wird ermächtigt, den Schiffswerften des Landes Sub- ventionen bis zum Betrage von 300 000 $ jährlich und argentinischen Schiffen für die Fahrt nach den Südhäfen der Republik solche bis zum Betrage von 1 Million Pesos jährlich zu gewähren. Dieser Betrag kann entsprechend der Entwicklung des Verkehrs und der Zunahme, des Seehandels erhöht werden. Die Subvention wird auf Grund der fertiggestellten Schiffsbauten bzw. der Zahl der zurückgelegten Seemeilen bezahlt, jedoch nicht über einen Zeitraum von zehn Jahren hinaus. Ferner kann die Regierung nach Bedarf die Zollvorschriften und For- malitäten vereinfachen und die Hafen- und Konsulatsabgaben für solche Schiffe ermäßigen, welche ‚die Ladung in plombierten Schiffsräumen führen, oder welche zur Kontrolle Zollbeamte an Bord nehmen. Die gleichen Ver- günstigungen werden auch den Küstenfahrzeugen bewilligt, welche die von einem Zollamt zum andern zu transportierenden Waren, d. h. Transitgüter, von der Zollbehörde mit Zetteln oder Aufschriften versehen lassen, aus denen das Ursprungsland ersichtlich ist. Schiffe unter fremder Flagge, die bei Ausübung der Küstenschiffahrt entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes betroffen werden, verfallen einer Strafe von 5 $ Gold per Registertonne. Mängel der ' Die Zulassung von Schiffen der Nachbarstaaten zur Küstenschiffahrt Küsten- dürfte in erster Linie dem Handel mit Chile zugute kommen, das bereits A geraumer Zeit die gegenseitige Gleichberechtigung in der Küstenschiff- fahrt anstrebt. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen konnte sich ein leb- hafter Schiffsverkehr nicht entwickeln, obwohl er angesichts der Schwierig- keiten und Mängel des Landverkehrs zwischen beiden Republiken eine dringende Notwendigkeit ist. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erleichterung der Zollvorschriften wird im gleichen Sinne günstig wirken. Auch sonst werden die Transportverhältnisse an der Südküste in der argen- tinischen Presse als in vieler Hinsicht verbesserungsbedürftig bezeichnet, 270