V | Vorwort. einen innern Zusammenhang. Zunächst seßen sie gemeinsam die Ablehnung der hofrechtlichen, grundherrlichen Theorie voraus !). Diese Theorie hat nicht nur auf die unmittelbar gestellte Frage eine trügerische Antwort gegeben, sondern verhinderte auch an vielen andern Stellen durch den Schatten, den sie warf, die gesunde Entfaltung der Forschung. Man übertreibt nicht, wenn man sagt, daß erst mit der Beseitigung der hofrechtlichen Theorie die Bahn für eine erfolgreiche Be- handlung der mittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte recht frei geworden ist. Erst jezt wurden für viele Fragen die rechte Stellung und die einleuchtende Antwort gefunden ?). Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis die hofrechtliche Theorie, die in vollem Umfang heute von niemand mehr geteilt wird, aber in allerlei Verkleidungen sich zu behaupten sucht, aus ihren lezten Schlupfwinkeln entfernt sein wird. Einen solchen Kampf führt z. B. meine Polemit gegen Büchers Hauswirt- schafts- und Lohnwerkstheorie, gegen Sombarts ältere und jüngere Theorie über den Ursprung des Kapitalismus. Meine Auffassung der ältern Steuergeschichte richtet sich gegen die hofrechtliche Theorie in ihrer alten unverblümten Gestalt ebenso wie in ihren neuern Vertklausulierungen. Den durch die Beseitigung der hofrechtlichen Theorie .ge schaffenen freien Raum benute ich in der fünften Abhandlung, um die große Frage der Entstehung eines sstädtischen Hand- werts ~ welche jene Theorie in erster Linie lösen wollte + positiv zu beantworten. Ich skizziere zunächst die Anknüpfungs- punkte, die die alte Zeit für das Aufkommen eines freien Handwerks bot, und untersuche dann die besondern einzelnen Motive der Zunftbildung. Die frühere Forsschung hatte sich mit diesen im allgemeinen nicht beschäftigt, weil sie für Jie unter der Voraussetzung der hofrechtlichen Theorie nicht 1) Meine Kritik der hofrechtlichen Theorie s. in meinem ,Terci- torium und Stadt“’, 2. Aufl. S. 209 ff.; vgl. auch 1. Aufl. S. XIV ff. Weitere Literatur dazu s. unten namentlich S. 258. ?) Vgl. hierzu die treffenden Bemerkungen von Häpke in der Festschrift f. D. Schäfer (1915), S. 829.