48 lIlI. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. des nordostdeutschen Systems erklärlich ist, so handelt es sich doch eben um eine irrige Beurteilung. Unter den großen Landbesitzern gibt es kaum schärfere Gegensätze als den zwischen dem altdeutschen mittelalterlichen nnd auch noch neuzeitlichen Grundherrn und dem nordostdeutschen Gutsherrn, wie er sich seit dem Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des 18. und dem 19. Jahrhundert, zu seinem Höhenpuntt, entwickelt hat. Dort das Stift, das Kloster, der Landesherr, der reichere vder weniger begüterte Ritter als ein Grundherr, der von den abhängigen Bauern, denen sein Land überwiesen ist, Renten bezieht, der aber nicht oder kaum Landwirtschaft selbst treibt. Der Ritter ist Kriegsmann oder verwaltet staatliche Ämter oder vereinigt beide Tätigkeiten. Er sitzt auf einer Burg, bei der gar nicht darauf gesehen wird, daß von ihr aus sich das dem Ritter gehörige Land zweckmäßig bewirtschaften läßt. Die Domänen des Landesherrn werden nicht administriert, sondern sind in der Hand von Zins- und Pachtbauern, deren Abgaben ein landesherrlicher Rentenverwalter einkassiert. Die einzelnen Pachtverträge über die ausgetanen Bauerngüter sind etwa noch das einzige Mittel, durch das der Grundherr die Bewirtschaftung seines Besitzes beeinflussen kann. Dagegen halte man den neuzeitlichen nordostdeutschen Gutsherrn, der eine große Hofländerei verwaltet: seine ganze Tätigkeit ist auf die Landwirtschaft gerichtet; der Eigentümer ist ganz Landwirt; der gesamte Besitz ist einheitlich unter dem Gesichtspunkt organisiert, die beste Art der Bewirtschaftung, den höchsten Ertrag zu liefern; der intelligente Landwirt nutzt jede neue Erfindung der landwirtschaftlichen Technik, jede Entdeckung der Wisssenschaft für sein Gut. Die nordostdeutsche Gutswirtschaft arbeitet in erster Linie für den Verkauf ihrer Erzeugnisse auf dem Markt. Die Produktion für den Markt ist freilich auch im Mittelalter landwirtschaftlicher Zweck; es ist ein verbreiteter Irrtum, daß die mittelalterliche Wirtschaft ihre Erzeugnisse wesentlich nur zum eigenen Verbrauch des Erzeugers herstellt. Getreide- und Viehhandel fehlt dem Mittelalter keineswegs, wenngleich er allerdings sowohl relativ wie absolut geringer war als später