56 II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. . solche komplizierteren Lieferungen insbesondere den Hörigen obliegen, die ja von der Herrschaft mit Grundbesitz ausgestattet sind. Die Pacht, welche, wie wir gesehen haben, seit der Auflösung der Villenverfassung den Zins in weitem Umfang verdrängt, wird teils zusammen in Geld und Naturalien gezahlt, meistens in Naturalien.. Besonders verbreitet ist die Teilpacht, die Ablieferung eines Teils (der Hälfte, eines Drittels) des Rohertrages. Die grundherrlichen Frondiensste sind, wie wir uns schon überzeugt haben, nicht beträchtlich. Die Frondiensste der Leibeigenen spielen eine noch geringere Rolle. Am beträchtlichsten sind die gerichtsherrlichen Frondienste. Sie unterscheiden sich von den grundherrlichen dadurch, daß sie die Staatsfronden (für Burgen-, Brücken-, Landstraßenbau und für Heereszwecke) mit umfassen. Gerichtsherrliche Frondienste werden aber auch für rein landwirtsschaftliche Zwecke verlangt, allerdings weniger für unmittelbare Ackerbauzwecke (weil eben die Hofländerei in Altdeutschland von geringem Umfang war) als für den Wiesen-, Weinbau, die Waldwirtschaft, für Transporte, die mit diesen Dingen zusammenhingen, und für sonstige Transporte. Verhältnismäßig wenig entwickelt ist in Altdeutschland der Gesindezwangsdienst im Sinne des häuslichen Gesindediensstes. Im Gegensatz zu ihm spielt die freie Lohnarbeit eine große Rolle. Wenn sie im grundherrlichen Haushalt mit dem Gesindezwangsdienst zusammentraf, so herrschte sie im bäuerlichen Haushalt allein, und die bäuerlichen Betriebe machen ja die Hauptsache in der Landwirtschaft Altdeutschlands aus. Auch die Hofländerei eines Fronhofes war seit der Auflösung der Villenverfassung ganz gewöhnlich einem Bauern zu Pacht oder Zins übertragen. Die Hilfskräfte des Bauern im Haushalt und in der landwirtschaftlichen Arbeit stehen, soweit sie nicht von seinen Familienangehörigen gestellt werden, im freien Dienstvertrag, da nur der Grundherr, nicht der Bauer Unfreie besitt. Aber über den bäuerlichen Betrieb hinaus werden auf den mannigfaltigsten Gebieten Arbeiter als freie Lohnarbeiter verwendet. Ganz irrig ist die Anschauung, daß die mittelalterliche Arbeit