66 II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. gemeinden, da ihr Vieh nicht in gemeinsamer Herde aller Orte auf die Weide und in den Wald der Markgenossenschast getrieben wird, sondern jede Ortsgemeinde ihre besondere Herde hat. Das Weidegebiet einer Ortsgemeinde 1st ja auch mcht bloß die gemeine Mark, sondern zugleich die eigene Allmende und die Stoppel der eigenen Ackerflur. Ein Ausschuß der Martgenossenschaft kommt ebenso wie ein Ausschuß der Ortsgemeinde erst spät auf. Der Vorsteher zieht hier ebenfalls, soweit er die Verwaltung nicht allein führt, die Gesamtheit der Mitglieder zu. Dies „Märkerding“ ist wiederum verwaltend wie rechtsprechend, in den Markangelegenheiten, tätig. Die Mitgliedschaft der Markgenossenschaft baut sich auf der der Ortsgemeinde auf. So finden wir denn auch hier den Unterschied der Bauern und Kötter. Und ebenso begegnet uns in entsprechender Weise das Vordringen der Grundherrschaft. Das Hauptkapitel in der Geschichte der Markgenossenschast bildet die Abstufung der Nutzungen. Die Einschränkungen, denen die Nutzung der gemeinen Mart unterworfen wurde, gingen von verschiedenen Stellen aus. Einmal sichern sich die alten Markgenossen die Nutzung, gegen den Fremden, gegen den aufkommenden Kötter; aber sie schränken das Nutzungsrecht auch unter einander ein, damit nicht einer mehr an sich bringt als der andere. Sodann schränken die Grundherren zu ihren Gunsten das Nupungsrecht der Marktgenossen ein. Der Antrieb zu den Einschränkungen stammte nicht etwa bloß aus dem Wunsch, die vorhandenen Bezüge nicht schmälern zu lassen, oder gar aus dem, sie zu steigern. Man machte die einfache Beobachtung, daß der vorhandene Vorrat, so der Wald mit seinen Schätzen, infolge der Zunahme der Bevölkerung sich zu verringern drohte. Die Einschränkungen erstreckten sich über das ganze Gebiet der denkbaren Nutzungen. Eine Einschränkung erfuhr einmal das Rodungsrecht. Die Bauern wie die Grundherren konnten allerdings hier verschiedene Wünsche hegen, ebenso es recht ausgiebig wahrzunehmen suchen wie haushälterisch mit ihm um-