II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.. (39 geführt worden; sie begegnet überdies erst verhältnismäßig spät, und oft scheint sich kaum ein Bedürfnis nach ihr einzustellen; nie wird sie mit der Energie verwirklicht wie wir sie bei der gleichzeitigen Stadtwirtschast wahrnehmen; aber bemerkbar macht sich die Neigung zur Abschließung der Mark nach außen immerhin. Das Land wurde jedoch von der Stadt eben in der Energie der Abschließung nach außen übertroffen; es mußte es sich sogar gefallen lassen, in ihren Dienst zu treten. Gerade indem die Stadt sich in umfassendem Maß nach außen abschließen und sich auf sich selbst stellen wollte, gelangte sie dazu, eine Herrschaft über das umliegende platte Land zu verlangen. Und in beträchtlichem Umfang hat sie sie auch verwirklicht. Zum Wesen der mittelalterlichen Stadtwirtschaft gehört eine gewisse Herrschaft über das umliegende platte Land. Zwei Ziele setzt diese sich: die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf den städtischen Markt zu leiten und die besondern städtischen Berufe, Handel und Gewerbe, der Bürgerschaft vorzubehalten. Nie sind sie vollständig, stets nur zum Teil und mit mannigfaltiger Abstufung erreicht worden. Es haben mich sogar stadtfreie, von stadtherrschaftlichen Ansprüchen verschont gebliebene, ländliche Gebiete behaupten können. Im ganzen genommen stellt indessen die Beherrschung des platten Landes durch die Stadt. ein System von Abhängigkeiten dar, das dem Landmann der alten Jahrhunderte recht fühlbar war.' Zu den Beschränkungen, die so im wirtschaftlichen Leben des Landmanns der Gegensatz zwischen Grundherren und Bauern, zwischen Bauern und Köttern, ferner die allgemeine Zunahme der ländlichen Bevölkerung hervorbrachte, und zu den Forderungen der Stadt kam gegen Ausgang des Mittelalters auf dem Boden der Martgenossenschaft noch das Eingreifen der Landesherrschaft, der Gerichtsherrschaft. Wie diese seit dem 12. und 13. Jahrhundert ihre Gewalt über die einzelnen Gerichtsinsassen wirtschaftlich zu verwerten begonnen hatte, so suchte sie weiterhin sich auch der Allmenden zu bemächtigen. An der Nutzung aller Teile der aemeinen Mark bemühten sich die Ge-