wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit. » politische Herrschaft befand sich in der Hand des über Stadt und Land gebietenden Fürsten. Auf dem Landtag besaßen die Städte nur eine Kurie. So ergab sich wenigstens die Möglichkeit, daß neben den städtischen auch andere Wünsche im Territorium zur Aussprache kamen. Vom Beginn der Neuzeit an widmet der Staat seine Aufmerksamkeit mehr und mehr den ländlichen Verhältnissen. Wir erwähnen zunächst einige Erweiterungen der staatlichen Tätigkeit, die vielleicht als neutrale Fortschritte der landesherrlichen Verwaltung zu deuten sind. Der Staat erläßt z. B. Ordnungen, durch die die Unteilbarkeit der Bauerngüter versügt wird'). Sein Motiv ist dabei zunächst ein finanzielles (die Steuer geht sicherer ein, wenn das Grundstück ungeteilt bleibt); erst viel später entspringen die Unteilbarkeitsordungen aus allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Motiven?). Der Staat erläßt ferner Waldordnungen: in ihnen wird etwa der Schutz des Hochwaldes eingeschärft?). Diese Waldordnungen müssen von allen Waldbesitzern befolgt werden; sie gelten keineswegs bloß für die staatlichen, im. Besiß des Landesherrn befindlichen Wälder. In gleicher Weise seßen jettt staatliche Fischereiordnungen ein, die der Fischerei den notwendigen Schutz schaffen und dadurch auch für die Zu-1) Vgl. z. B. Beiträge zur Gesch. des wesstfälischen Bauernstandes S. 32 f. Riezler, Gesch. Baierns 6, S. 210. Swart, Friesische Agrargeschichte S. 282: 2) Th. Knapp, Beiträge S. 429 Anm. 2. Wittich, Grundherrschaft in Nordwestdeutschland S. 401 ff., 411 f. s) S. m. landständ. Verf. in Jülich und Berg, 111, 2, S. 244, S. 244, Nr. 29 (vom J. 1514): es sollen „de hoewelde ... nit verdarft werden‘“. Die kastilischen 88 Bitten (vor dem Aufstand der Junta) berühren u. a. auch die Entwaldung des Landes. F. v. Bezold Gesch. der deutschen Reformation, S. 319. Vgl. M. Haß, Die kurmärk. Stände im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts, S. 149: Verteidigung des Waldes gegen die Städte (allerdings mehr vom Standpuntt der lesésheretches Iomänenperweltäng aus). M. Ritter, Deutsche elch. (). . ; ( 5