mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 153 Hauptsache aber handelt es sich jezt um ein Gemeingut der wissenschaftlichen Forschung !), wiewohl es einstweilen noch nicht gerade ein breiter Forscherkreis war, der diese Gedanken vertrat. Schon vor dem Erscheinen der zuletzt genannten Werke hatte Karl Bücher den Begriff der Stadtwirtschaft in einer neuen Theorie über die wirtschaftliche Entwicklung der Völker verwertet. Im Jahre 1876?) stellte er die Stufenfolge auf: die geschlossene Hauswirtschaft, die Wirtschaft der Dorfgenossen- schaft oder Markgemeinde, die Stadtwirtschaft, die Volkswirt- chaft. Wir werden sein Schema später ausführlich besprechen, da er es nachträglich etwas geändert hat. Mit Bücher's Theorie stimmt in mehreren Punkten eine Ansicht überein, die Schmoller im Jahre 1884 über die Ent- wicklung der Völker vorgetragen hat (im Jahrbuch für Geset- gebung, Jahrgang 1884; dann wieder abgedruckt in „Umrisse und Untersuchungen“ S. 1 ff., wonach ich zitiere). Er stellt fol- gende Stufenreihe auf (S. 3): „Jm Anschluß an den Stamm, die Mark, das Dorf, die Stadt, das Territorium, den Staat und den Staatenbund entwickeln sich sukzessiv bestimmte soziale Virtschaftskörper immer umfassenderer Art.“ Jm Vordergrund steht für ihn wie für Perthes und Gierke die Frage nach der Regelung des Wirtschaftslebens durch die verschiedenen In- stanzen. Er fragt stets, welche von diesen „durch ihre Organe 1) Kurz deutet das Wesen der mittelalterlichen Stadtwirtschaft auch Pigeonneau, Histoire du commerce de la France I (Paris 1885), 227 f. an. ~ Jch habe bei der Schilderung der mittelalterlichen Stadt- wirtschaft in meinem Artikel Bürgertum, Hdw. d. St. (1. Aufl.) 2, 790 ff. u. 798 und in meiner Schrift, Das ältere deutsche Städtewesen und Bürgertum (1898 2. Aufl. 1905) mir die Arbeiten aller oben ge- nannten Forscher ~ von Perthes bis Loening ~ zu Nutze gemacht. 2?) In der damals von Guido Weiß herausgegebenen Wochenschrift „Die Wage“. Leider ist mir dieselbe trotz vielfacher Bemühungen nicht zugänglich geworden. Ich schöpfe meine Kenntnis von Büchers älterer Theorie nur aus dem Referat im Jahrbuch für Gesetzgebung 1894, S.318. B. erklärt, „den Begriff der Hauswirtschaft bei Becher gefunden zu haben, nicht bei Rodbertus, den ich noch recht wenig kannte“. Ztschr.. f. d. ges. Staatsw. 72, S. 445.