mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 203 neuer und origineller Weise zu formulieren!). Es empfiehit Jich deshalb, daß wir von seinen Thesen ausgehen, wenn wir die Grenzen der Stadtwirtschaft genauer feststellen wollen. Bücher betont (S. 100) zunächst die Autonomie der Stadt und die Beherrschung des umliegenden Landes durch sie. „Jede Stadt bildete mit ihrer Landschaft‘ eine autonome Wirtschafts- einheit, innerhalb deren sich der ganze Kreislauf des ökonomischen Lebens nach eigener Norm selbständig vollzog. Diese Norm ist gegeben durch eigene Münze, eigenes Maß und Gewicht?) für jedes sstädtische Wirtschaftsgebiet. Das Verhältnis zwischen Stadt und Land ist tatsächlich ein Zwangsverhältnis wie zwischen Haupt und Gliedern und offenbart starke Neigungen, sich auch zu einem rechtlichen Zwangsverhältnis zu gestalten." Sodann schildert Bücher den verhältnismäß'g geringen Warenverkehr. S. 101: „Es gibt keinen Güterumlauf. Ausgenommen sind die 1) Ein ganz eigenes Verdienst von Bücher ist es, den Gedanken, daß das Mittelalter sich von der Neuzeit durch eine Vielheit kleiner Zentren unterscheidet, in bezug auf die Bevölkerungsbewegung durchgeführt zu haben. S. seinen Vortrag: „Die inneren Wanderungen und das Städtewesen in ihrer entwicklungsgesschichtlichen Bedeutung" Val. daraus z. B. S. 388 (1. Aufl. S. 297 ff.): „Jm ganzen ist heute die Zahl der Bevölkerungszentren und der Zielpunkte für die inneren Wanderungen relativ eine weit geringere als in der zweiten Hälfte des Mittelalters." S. 390: „Im Mittelalter verteilte sich die Zu- wanderung auf eine außerordentlich große Zahl über das ganze Land in gewissen Abständen zerstreuter ummauerter Wohnplätze.“ Bei der Benutzung der bevölkerungsstatistischen Versuche Dorens S. 384 hätte Bücher die Kritik Keussens, Korrespondenzblatt der westdeutschen Zeitschrift 1893, Sp. 57 ff., berücksichtigen sollen. S. auch Jahrbücher für Nationalökonomie 74, 421 ff. ?) Vgl. dazu Küntel, Über die Verwaltung des Maß- und Gewichts- wesens in Deutschland während des Mittelalters und meine Rezension dieser Schrift in der Z. f. Soz.- u. W. G. 3, 481 ff. sowie Küntzels Antwort in der D. L. Z. 1895, Sp. 1227; ferner Jahrbücher f. National- ökonomie 105, S. 655 f. Bücher will sich mit vbiger Behauptung wohl nicht über die rechtliche Frage (ob die Kompetenz für Maß und Ge- wicht dem Staate oder der Gemeinde zustehe) äußern, sondern nur auf die große lokale Verschiedenheit von Maß und Gewicht hinweisen (vgl. meine Rezension S. 494)