nas . mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschast des deutschen Mittelalters Q . 5 sich bis auf die feinsten Einzelheiten durchgebildet, wen §.§ dliothsk F mit manchen lokalen Besonderheiten, in allen mittelalten .it Städten.“ x In Konsequenz seiner These, daß das wirtschaftliche Lebkeéhke. von dem Prinzip des direkten Austausches beherrscht gewejen sei, behauptet Bücher zunächst hinsichtlich des Kleinhandels, daß der in der Stadt ansässige Kleinhändler nur des Armen wegen vorhanden war. „Alle wohlhabenden Leute in den Städten pflegten auf den Wochen- und Jahrmärkten direkt ihren Bedarf von den fremden Marktleuten zu kaufen“ (S. 98). Ganz gewiß ist es richtig, daß die Märkte im Mittelalter in unvergleichlich höherem Grade als heute die Funktion hatten, die Konsumenten der Stadt unmittelbar mit Produkten von auswärts zu versehen. Allein sie ergänzen doch nur den städtischen Kleinhandel, erseßzen ihn für keine Klasse. Wählen wir als Beispiel eine der ältesten hierher gehörigen Nachrichten, den Satz des Freiburger Stadtrechts aus dem 12. Jahrhundert?), welcher das Recht der Metzger, Vieh zu kaufen, für die Zeit um Martini einer Einschränkung unterwirft, damit die Bürger, welche sich für den Winter mit Fleisch versehen wollen, unter möglichst günstigen Bedingungen einkaufen können. Wir wollen die Frage nicht erörtern, ob die Bürger, welche um Martini Vieh kauften, wirklich nur zu den wohlhabenden gehören, oder ob nicht auch die Bürger mittleren Vermögens und sogar Arme sich ein Schwein erstehen. Geben wir zu, daß bloß die erste Klassse in Betracht kommt. Trotzdem würde nicht daran zu denken sein, daß der Reiche durch eigenen Einkauf von Vieh sich vom Metzger ganz unabhängig machen will: gerade der gut situierte Bürger von Abschließen und Freiheit, ist ein durchgreifender Zug früherer Verkehrs- und Gewerbepolitik: die Stimme des Augenblicks hatte meist allein Geltung. . .. In reinen Zunftstädten, wie Basel, war man konsequenter." S. 315: „Aus dieser ganzen Politik haben wir ersehen können, wie schwankend im ganzen das Verhalten des Stadtrats war." Vgl. hierzu auch G. Adler, Die Fleischteuerungspolitik der deutschen Städte beim Ausgange des Mittelalters S. 18 ff. E . S; vorhin S. 204 Anm. 2. Vgl. dazu Territorium und Stadt