334 VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter. sie treiben neben dem Großhandel mit Venedig einen beschränkten Kleinhandel, nicht den ganz kleinen Kleinhandel, immerhin jedoch einen, der recht weit herabgeht!). Innerhalb der organisierten Kaufmannschaft der Stadt finden wir also Großhändlergilden nicht. Man könnte nun an- nehmen, daß über den Kaufleuten, die in den Kleinhändler- gilden vereinigt sind, angesehenere Kaufleute gestanden haben, die keiner Gilde angehörten. Kaufleute, die sich außerhalb jedes Gildeverbandes befanden, gab es in der Tat?). Wie schon be- merkt, ist die Zunftbildung unter den Kaufleuten nicht so aus- gedehnt wie unter den Handwerkern. Aber jene Kaufleute werden schwerlich für vornehmer als die Mitglieder der geschil- derten Kleinhändlergilden angesehen worden sein. Denn die Gewandschneider seßen sich, wenigstens in den älteren Jahr- hunderten, großen- oder auch größtenteils aus den Patriziern zusammen. Zwischen beiden besteht ein enger Zusammenhang. 1) Über die innerhalb des Kleinhandels zu ziehende Grenze strit- ten namentlich die Kaufleute und Krämer. Lehrreich sind in dieser Hinsicht. eine Urkunde Herzog. Albrechts von 1432 und eine König Friedrichs III. von 1443. Die erstere ist bei Kurz, Österreichs Handel in älteren Zeiten S. 401 und bei Tomaschet, Rechte und Freiheiten der Stadt Wien, Bd. I, Nr. 133, sehr fehlerhaft gedruckt; Uhlirz stellte mir eine Kollation nach dem Original zur Verfügung. Die Urkunde von 1443 steht bei Uhlirz a. a. O., Bd. 17, Sonderabdruck S. 23, Nr. 15 194. Aus der ersten geht klar hervor, daß die Kauf- leute danach strebten, den Kleinhandel unbeschränkt auszuüben. Die Urkunde von 1443 bestimmt die Grenze des Kleinhandels zwischen Kaufleuten und Krämern z. B. in folgender Weise: alle seidene phenwert, die nach der eln zu verkanten sind, sullen die kautleut ver- kaufen nach der eln und h nüber und nieht darh nder (unter einer Elle nämlich die Krämer). Im Jahre 1506, Uhlirz a. a. O., S. 117, Nr. 15583 wird die Grenzlinie in teilweise neuer Art gezogen. Vor der Be- gründung der Kaufleutezunft haben die Krämer gewiß den Seiden- handel ganz gehabt. Vgl. Rauch, seriptores rerum Austriacarum, Bd. 1, S. 302. % Die Urkunde von 1443 nennt die mit den Krämern streitenden Kaufleute ,kaufleut, die da gen Venedi faren."“ Dazu nehme man hinzu, daß die Kaufleutezeche dem heiligen Marcus ge- é! ,es: FE ts a. a. O., Bd. 16, Nr. 12719.