(über den Begriff der Territorialwirtjschaft). 54.7 der Gewerbepolitik zugleich eine allgemeine Umwandlung der gewerblichen Verhältnisse bedeutet. Als erster hat wohl Tröltsch der Schmollerschen Periodisierung der Gewerbegeschichte widersprochen. Jn der Rezension einer Publikation zur Gewerbegeschichte der Stadt Münter i. Westf.1) hebt er hervor, daß das Jahr 1661, in dem die Selbständigkeit der Stadt und damit auch die Autonomie der Zünfte ihr Ende erreicht, wohl rechtlich und politisch, nicht aber wirtschaftlich und sozial einen Abschnitt bezeichnet. In vielen andern Städten béseitigen die Landesherren die städtische Autonomie schon im 16. Jahrhundert. Daher datiert Schmoller von da ab die Periode der Territorialwirtschaft. Allein das politische Ereignis greift hier eben nicht so tief. In ihrem Kern bleiben die alten Zustände bis in das 19. Jahrhundert erhalten?). Man muß äußere und innere Gewerbeversassung unterscheiden. Innerhalb des angedeuteten Rahmens haben die Landesherren zwar, wie bemerkt, nicht umfassende, aber immerhin interessante Neuerungen vorgenommen?). In der Lehrlings- und Gesellensache wie in andern gewerblichen Fragen folgte die Landesregierung vielfach Anregungen, die das Reich gab. Die betreffenden Reichsgesete gehören insbesondere dem 16. (so den Jahren 1530, 1548, 1577) und dew ') Histor. Vierteljahrsschrift Bd. 1 (1898), S. 544 ff. ?) Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft, S. 113, läßt die alte stadtwirtschaftliche Organisation nicht ganz korrekt ,bis gegen Ende des vorigen (d. h. des 18.) Jahrhunderts“ bestehen. – Eine unrichtige Anschauung von der sozialen Struktur des Handwerkersstandes in der Zeit des Übergangs vom Mittelalter zur Neuzeit hat Schönlant, Soziale Kämpfe vor dreihundert Jahren (Leipzig 1894). Zur Kritik seiner Ansichten s. oben S. 459 Anm. 2; Eulenburg, Ztschr.f. Soz.-u. W.G., Bd. 4, S. 136 ff. Auch Lamprecht beurteilt die sozialen Verhältnisse der gewerblichen Kreise nicht richtig. Zur Kritik seiner Behauptungen vgl. Max Lenz, H. Z., Bd. 77, S. 385 ff.,. Kaser, Politische und soziale Bewegungen im deutschen Bürgertum zu Beginn des 16. Jahrhunderts (dazu H. Z. 89, S. 100 ff.) und W. Stolze, zur Vorgeschichte des Bauernkrieges. : ) ?g G. Jahn, Gewerbepolitik der deutschen Landesfürsten S. . I 5 +