VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft Versuche gemacht, siezubeseitigenoderwenigstens ihren Geschäfts- betrieb einzuschränken; auch die mittleren und niederen Schichten der Bürgerschaften schlossen sich ihnen hierbei an!). Die Unter- stütung, die die großen Firmen hiergegen genossen, lag einmal in der städtischen Politik, soweit sie von ihnen beeinflußt wurde, sodann in der Haltung des Kaisers. Jene Bekämpfung der Monopolmacher hat die Landesherren nicht abgehalten, im einzelnen mit ihnen in Beziehungen zu treten. Die Fugger haben wohl mit allen namhafteren deutschen Landesherren in Geschäftsverkehr gestanden. Aber weit größere Bedeutung hat- ten für sie die Beziehungen zu den Häuptern großer Reiche. Und im übrigen entfaltet das Haus der Fugger eine Tätigkeit, die nur im Rahmen des Welthandels Plat findet?). Betreffs der deutschen Messen des 16.018. Jahrhunderts kann man dar- über streiten, ob sie nur der Volkswirtschaft oder teilweise auch der Weltwirtschafl angehören. Unbesstreitbar ist es, daß das Territorium einen viel zu kleinen Umfang hat, um als Grund- lage für den Verkehr einer Messe zu dienen. Die deutschen Börsen jener Zeit?) gelangen nicht zu einer großen 1) Von besonderer Wichtigkeit sind in dieser Hinsicht die Beschlüsse des Nürnberger Reichstags. Vgl. O. R. Redlich, Der Reichstag von Nürnberg 1522923 (Leipzig 1887). Höchst interessant ist es zu beob- achten, wie die Vertreter der großen Handelshäuser die Absichten der deutschen Reichsstände beim Kaiser zu hintertreihen wissen. S. darüber Kluckhohn, Zur Geschichte der Handelsgesellschaften und Monopole im Zeitalter der Reformation, Historische Aufsäße dem Andenken an G. Wait gewidmet. S. auch Frensdorff, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanist. Abteilung, Vd. 20; oben, „Großhändler und Kleinhändler“’, S. 314ff. Auch hier (vgl. oben, „Theorien der wirtschaftlichen Entwickelung'’, S. 249ff.)sieht man übrigens, daß die Ausdehnung des Großhandels zum Teil da- von abhängig ist, welche Interessenkreise in der städtischen Verwaltung zu maßgebendem Einfluß gelangen. 2) Welthandel und Weltwirtschaft sind ebenso relative Begriffe wie Weltgeschichte. Ich verstehe unter Weltwirtschaft eine Wirtschaft, die über den Rahmen der Volkswirtschast hinausgeht. (S. S. 182). 3) Über die Gründung der Kölner Börse, s. die Nachrichten im Buch Weinsberg (herausgeg. von Höhlbaum und Lau), Bd. 2, S. 143;: Bd. 4, S. 184 und 268, durch die die Angaben von Ehrenberg, Zeit- >84