(über den Begriff der Territorialwirtschaft). H1 1 Teile des Territoriums einander nahe zu bringen: aber diese Annäherung hält sich doch in bemerkenswerten Grenzen. Manche Landschaften des Territoriums behalten ihr eigenes Steuersystem!). Es wird ferner den lokalen Verwaltungsssprengeln noch viel Freiheit der Bewegung zugestanden?). Wichtiger ist es, daß die städtischen Steuerssysteme nicht „beseitigt“ oder „wesentlich verändert“ worden sind, sondern sich im wesentlichen behauptet haben. Erst in und seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts findet eine tiefer greifende Beeinflussung der städtischen Steuern durch die territorialen Regierungen statts). Wir wir beobachtet haben, daß in allgemein wirtschaftlicher Beziehung die Städte ihre bevorzugte Stellung in den ersten Jahrhunderten der Neuzeit bewahren, so gehen sie auch hinsichtlich der Steuerverfassung keineswegs im Territorium auf. Die Landesherren erkennen noch im 16. Jahrhundert die eigentümlichen städtischen Privilegien des Mittelalters in den direkten Steuern des Territoriums ans). Von dem im Beginn der Neuzeit geschaffenen indirekten territorialen Steuersystem meint Schmollers), daß es „notwendig einen Kampf gegen die städtischen indirekten Steuern und die auf sie sich gründende Handelspolitik erzengte". Man wird doch wohl umgekehrt finden, daß das indirekte territoriale Steuersystem des 16. bis 18. Jahrhunderts überwiegend den Verhältnissen der Städte angepaßt war und daß der Landesherr aus Rücksicht auf seine indirekten Steuern die alte Stadtherrschaft konservierte s), wo-1) Vgl. z. B. meine landständische Verfassung in Jülich und Berg, Teil UI, Heft 1, S. 82 f. und Heft 2, S. 80 f.: Territorium und Stadt, S.. 223. ?) Vgl. z. B. meine landständ. Verf. a. a. O., Heft 2, S. 45 und 5I. 3) Schmoller schreibt die von ihm behauptete Umwandlung der Zeit vom 15. bis 17. Jahrhundert zu. Den Anfang bildet nach ihm etwa das Jahr 1470. +) V. meine landst. Verf. a. a. O., Heft 1, S. 39 Anm. 17 und S. 40 Anm. 19; Heft 2, S. 85 f. 5) Umrisse, S. 30. s) An anderer Stelle (Umrisse, S. 379) hebt Schmoller übrigens richtig hervor, daß die Entscheidungen in der Frage der Beherrschung E I 0%