ö VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft sam ihre Fortschritte in der Überwindung der mittelalterlichen Schranken im Innern sind!), mit ihnen noch keineswegs voll- ständig aufgeräumt: sie bewahren noch viel von der mittel- alterlichen Stadtwirtschaft. Statt daß man sie als Repräsen- tanten der ,„Territorialwirtschaft“ bezeichnet, sollte man lieber die Formel gebrauchen, sie stellten die Anfänge der Volkswirt- schaft dar?). Die Schritte, die über die Stadtwirtschaft hinaus 1) Vgl. z. B. oben S. 520 Anm. 6. 2) S. oben S. 615 Anm. 1. ~ Schmoller scheint öfters einen Unterschied zwischen territorialer und staatlicher VWirtschaftspolitik, zwischen territorialen und staatlichen Wirtschaftskörpern zu machen. Vgl. z. B. Umrisse, S. 28 Anm. 1 und S. 34-37. Er drückt sich je- doch nicht ganz klar darüber aus. Auf eine Schwierigkeit im Aus- druck weist Ratzel hin. S. oben S. 170 Anm. 1. Für Deutschland hat jedoch der Sprachgebrauch dahin entschieden, daß man Terri- torium und Staat öfters in verschiedenem Sinne nimmt. Hat man die ältere Zeit im Sinne, so spricht man von den „deutschen Terri- torien“. Denkt man an das 19. Jahrhundert, so spricht man von den „Einzelstaaten“ oder von den deutschen Staaten schlechthin. Für uns sind diese Unterschiede nicht von Wichtigkeit, da es eine „Terri- torialwirtschaft“ jedenfalls nicht gegeben hat. Der Ausdruck Staats- wirtschaft ist in dem uns interessierenden Zusammenhange schon deshalb zu vermeiden, weil er den Gedanken an eine ganz andere Vorstellungsreihe erweckt. Das, was man allenfalls in jenem Sinne Staatswirtschaft zu nennen sich genötigt sehen könnte, läßt sich auch als Volkswirtschaft bezeichnen, da bei diesem Begriff, wie er nun einmal von Bücher ausgebildet worden ist, nicht sowohl an das na- tionale Moment als vielmehr nur an eine bestimmte Art des wirt- schaftlichen Austausches innerhalb eines großen Gebietes gedacht wird. Vgl. oben S. 584 Anm. 2. Ad. Wagner, Preuß. Jahrbücher, Bd. 75, S. 553 macht gegen Schmoller den Einwand, zwischen seiner Territorial- und Volkswirtschaft sei nur ein gradweiser Unterschied vorhanden. Er gesteht damit implicite also die Existenz einer Terri- torialwirtschaft zu. Jm übrigen trifft sein Einwand zu. ~.Es würde sehr lehrreich sein, hier noch die Verhältnisse anderer Völker zum Ver- gleich heranzuziehen. Vgl. dazu Schmoller, Umrisse, S. 442 ff. und oben S. 249 Anm. 2. Allein wir müsssen uns aus Rüctsicht auf den uns zur Verfügung stehenden Raum auf die deutsche Wirtschaftsgeschichte beschränken. Es mag nur hervorgehoben werden, daß Schmoller Umrisse, S. 658 von den französischen pays d’élection bemerkt, sic seien schon so groß gewesen, „daß man nicht eigentlich mehr von einer territorialen, sondern von einer staatlichen Politik sprechen muß". O 18