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        <title>Probleme der Wirtschaftsgeschichte</title>
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      <div>1I. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 39 
ihm nicht unterschätt werden darf. Obwohl ja die persönlich und 
wirtschaftlich ganz selbsständigen Bauern sich in der Minderzahl 
befanden, so haben wir doch schon bemerkt, daß auch der ab- 
hängige Bauer nicht vollständig abhängig war, daß ihm viel- 
mehr seine Abhängigkeit noch Raum für ein gewisses Maß selb- 
ständiger Tätigkeit ließ. Die Anregungen zur weiteren Besied- 
lung des Landes sind gewiß ebenso von den Bauern wie von 
den Grundherren ausgegangen. Die Frage, wer den Kolonisten 
bei neven Siedlungen mit dem nötigen Inventar aussstattete, 
kann keineswegs schlechthin dahin beantwortet werden, daß 
der Grundherr es lieferte. Und wenn die Bauern von den 
Grundherrschaften wichtige Direktiven für die Anlage der Sied- 
lung und die ganze Technik der Landwirtschaft erhielten, so 
werden doch auch hier selbständige Traditionen des Bauerntums 
ihren Gang gegangen sein.!) 
IV. 
Gerade bei der Frage nach dem großartigsten Fortschritt 
der landwirtschaftlichen Technik, der von der Urzeit bis zum 
18. Jahrhundert erreicht worden ist, dem Aufkommen der Drei- 
felderwirtschaft, enthält uns unser Quellenmaterial die Auf- 
klärung über die Verdienstabgrenzung zwischen Grundherrn 
und Bauern vor. Wenn dies neue Betriebssystem zuerst auf 
grundherrschaftlichem Boden erwähnt wird, so ist damit noch 
ticht étiiesen. daß es einem Grundherrn auch seinen Ursprung 
verdankt. 
Das Dreifeldersystem, die Folge: Winterung, Sommerung, 
Brache, ist seit dem 8. Jahrhundert nachweisbar und behauptet 
sich bis in das 19. hinein. Jn der Brauchbarkeit dieses Betriebs- 
systems auf so lange Zeit hin liegt der Beweis, daß das Jahr- 
hundert, welches es hervorgebracht hat, schon eine beträchtliche 
Höhe der wirtschaftlichen Kultur erreicht haben muß. Neben 
der Dreifelderwirtschaft hält sich in den Alvengegenden das 
alte System der Feldgraswirtschaft, tritt allmählich aber in der 
verbesserten Gestalt der geregelten Feldgraswirtschaft auf. 
1) Val. V.j.schr. f. Soz.- u. W.G. 1904, S. 323 f. H. Z. 93, S. 389</div>
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