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        <title>Probleme der Wirtschaftsgeschichte</title>
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            <forname>Georg von</forname>
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      <div>II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 49 
und weniger weite Wege zurücklegte. Der bemerkenswerteste 
Unterschied liegt bei unserer Frage jedoch darin, daß im Mittel- 
alter der Händler überwiegend vom Bauern, weit weniger 
vom Grundherrn die landwirtschaftlichen Erzeugnisse kaufte. Der 
Grundherr bezog seine Renten zum (zwar nicht größeren, aber 
doch beträchtlichen) Teil in Geld; das, was er von den ihm zu- 
kommenden Naturalien für den Verkauf übrig behielt, war 
nicht so bedeutend wie das, was der Händler von dem Bauern 
kaufen konnte. Dagegen kehrt sich bei der nordostdeutschen Guts- 
wirtschaft der Neuzeit dies Verhältnis vollkommen um. 
Der Gedanke der reinen Grundherrschaft war, wie wir be- 
merkten, im Mittelalter nicht überall verwirklicht. Es bestand 
ein buntes Bild der Verhältnisse. So hat denn auch eine Eigen- 
wirtschaft der Grundherren nie ganz gefehlt. Ja, es hat eine 
kirchliche Gruppe, der (seit dem 12. Jahrh. sich ausbreitende) 
Zisterzienserorden, Wert darauf gelegt, größere Gutshöfe mit 
größerer Hofländerei und demgemäß mit stärkerer Eigenwirt- 
schaft zu schaffen; übrigens meistens nur vorübergehend. Das 
Bild im ganzen, das uns diese Jahrhunderte gewähren, ist doch 
eben dies, daß die Eigenwirtschaft der Grundherren sehr stark 
zurücktritt. War sie auch schon in der vorausgehenden Zeit, in 
der Zeit der vollausgebildeten BVillenverfassung, nicht das nam- 
haftere Element in der Landwirtschaft, so verliert sie jezt noch 
um ein beträchtliches an Bedeutuna. Dementsprechend treten 
auch die dem Grundherrn zu leistenden Frondienste, vor allem 
die für den Ackerbau, zurück. Diejenigen grundherrlichen Fron- 
dienste, die das hohe Mittelalter kennt, beziehen sich der Mehr- 
zahl nach auf Spezialkulturen, auf Wiesenbau und Weinbau, 
und auf Transportleistungen. Größere Bedeutung . als die 
grundherrlichen erhalten jetzt die gerichtsherrlichen Frondienste, 
die aber gleichfalls nicht in erster Linie für Zwecke des Acker- 
baus verlangt werden. 
Hiermit werden wir zu einem vierten Hauptereignis der 
mittelalterlichen Agrargeschichte geführt, dem Eingreifen der 
Gerichtsherrschaft in die wirtschaftlichen Verhältnisse. Dies 
Eingreifen ist keine Fürsorge für die Landwirtschaft; sondern 
v. Below , Wirlschaslsgescbhichte 2. Auil</div>
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