<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Probleme der Wirtschaftsgeschichte</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Georg von</forname>
            <surname>Below</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1689561912</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>td III. Die Fürsorge des Staates für die Land- 
eingesessene Bürger steigern ihre Rechte auf Kosten der Land 
leutet). England war nicht in dem Maße ein Land der Stadt- 
wirtschaft und Stadtherrschaft wie Deutschland oder gar Italien. 
Indessen auch hier gilt der Satz, daß Getreide und sonstige 
Lebensmittel in Mengen vorhanden und billig sein müsssen?). 
Immerhin ergreift man in England früher als auf dem Kon- 
tinent zugunsten des Getreide produzierenden Landmannes 
Maßregeln, die freilich gelegentlich auch wieder einer rein mittel- 
alterlichen Politik weichen. 
Allbekannt ist uns jene städtische Nahrungspolitik aus den 
Staaten des klassischen Altertums?). In Athen sorgte der Staat 
für billige Getreidepreise. In Rom nimmt dieselbe Sache unter 
dem Einfluß der politischen Verhältnisse eine etwas andere Form 
an: die Stadtherrschaft wurde bei der Begründung des römischen 
Weltreichs in der Form festgehalten, daß die Provinzen der 
Stadt Rom Brot liefern müssen, schließlich auf Kosten des Ge- 
treide produzierenden italienischen Bauern. Die Städte des 
Altertums haben diesen Zustand, dessen verheerende Wirkungen 
so oft beklagt worden sind, im Gegensat zum deutschen und eng- 
lischen Staat auch nicht mehr selbst zu überwinden gewußt. 
1) Vgl. K. L. Fr. Noack, Jahrbuch für Gesetzgebung, 1912, S. 456. 
R. Leonhard, Die landwirtschaftlichen Zustände in Italien (1915), 
S. 10. Über die Getreidehandelspolitik der italienischen Städte |. 
Ad. Schaube, Handelsgeschichte der romanischen Völker des Miitel- 
meergebiets, S. 166 f., 
2) W. Cunningham, Entwicklung der Industrie und des Handels 
Englands, deutsch von G. Wilmanns (1912), S. 522. G. Brodnit, 
in den „Jahrbüchern f. Nationalökonomie“ Bd. 102, I]II. F. 47. Bd., 
S. 36 (den Gegensatz zu Deutschland etwas zu scharf betonend). R. 
Faber, Die Entstehung des Agrarschutes,in England (1887). Es kommt 
hier übrigens wieder einmal auf die richtige Interpretation der ein- 
zelnen Maßnahmen an. So weisst K. Kunze, Hanseakten aus Eng- 
land (1891), Einl. S. XLIV mit Recht darauf hin, daß der Export 
von Getreide noch nicht Ausfuhr von der Jnsel schlechthin bedeutet 
zu haben braucht, sondern auch bloß dazu gedient haben kann, auf 
der Jnsel die notwendige Verteilung der Brotfrucht zu regeln, welche 
bei den mangelhaften Verbindungen zu Lande nicht wohl zu erreichen 
war. Vgl. auch Kunze S. IV. 
3) Val. z. B. Ed. Meyer, Kleine Schriften, S. 132 u. 204. 
) 2,</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
