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        <title>Probleme der Wirtschaftsgeschichte</title>
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            <forname>Georg von</forname>
            <surname>Below</surname>
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      <div>über den Begriff der Territorialwirtschaft).
Aus dem Mittelalter verdienen ferner in derselben Richtung
Bemühungen von Städtegruppen, sich zu einem größeren
(Ganzen zusammenzuschließen, Beachtung. Bei ihnen finden
wir schon mehr Tendenz auf innere Verbindung der versschiedenen
Städte, als bei der mittelalterlichen Politik der Landesherren,
obwohl man ihre Einheitsbesstrebungen nicht überschätzen darf.
Wir werden ihren Charakter im einzelnen noch kennen lernen.
Gemeinsam ist der Politik dieser Städtegruppen &amp;gt; die größte
ist die der Hanse ~ mit der der Landesherren, daß sie sich nur
über landschaftlich begrenzte Gebiete erstreckt, nie über den
ganzen Umfang des Deutschen Reiches.
Die Tätigkeit der Landesherren der Neuzeit tritt also nicht
unvermittelt hervor, sondern hat im Mittelalter schon einige
Analogien. Es wird nun unsere Aufgabe sein, die neue landesherrliche
 Politik in ihren Bestandteilen genauer zu beschreiben.
Vorallem fällt ins Auge, daß die Landesherren danach streben,
die allgemeine politische Gewalt über die Städte zu erhalten.
Allerdings müssen wir bereits hier die Einschränkung machen,
daß die Zeit der Städtefreiheit noch bis ins 16. Jahrhundert
hineinreicht, daß die Städte jetzt teilweise sogar neue Rechte
erwerben, daß den vollen Verlust der Selbständigkeit erst das
I7. oder gar das 18. Jahrhundert gebracht hat!). Wir dürfen
mithin nur von einem allmählich sich vollziehenden Wechsel
in der herrschenden Gewalt sprechen.
Es ist hiernach klar, daß auch für die inneren Verhältnisse
der Städte nicht sofort eine Zeit durchgreifender Regelung
durch die landesherrliche Gewalt begonnen haben kann. Die
Verfassung einer mittelalterlichen Stadt hat, abgesehen von
ihrem Verhältnis zum Landesherrn, ihr vornehmstes Kennzeichen
 in der größeren oder geringeren Bedeutung, welche den
Zünften zukommt. Ein Teil der Gemeinden hält sie dauernd
nieder oder drängt jie nach vorübergehenden Erfolgen in die alte
') Auf diese Tatsachen habe ich schon in der H. Z. 75, S. 407 und
111 und in meinem „Ülteren deutschen Städtewesen und Bürgertum“
Z: b: 174.14 20 hingewiesen. Forschungen z. brand. u. preuß. Gesch
„V, ©. 990 !!.

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