schen müßten, Nutzen von ihrem Gelde zu ziehen. Zuerst würden es die Bauunternehmer sein, die mit Leichtigkeit alle zum errichten von Privathäusern und öffentlichen Gebäuden nötigen Summen zu erhalten vermöchten, aber bald würde es unmöglich werden, alle verfügbaren Gelder nur in Bauten zu verwenden, und die Rentner wären dann gezwungen, sich an industriellen und kom- merziellen Unternehmungen zu beteiligen. Sollten sie vorziehen, ihr Geld an Grundbesitzer fremder Staaten zu leihen, so müßten doch die Zinsen immer wieder in das eigene Land zurückkehren, zum Vorteil des Staates, d. h. der eigenen Nation. Die heilsamen Folgen des eben entwickelten Systems sollten nach Held sein: „Die Befreiung des Volkes von allen heutigen Steuern und Abgaben; die Beschränkung des jetßigen sehr verwickelten Verfahrens der Steuererhebung; die Amortisation aller Staatschulden, die Erlösung der arbeitenden Klassen von der Tyrannei des Kapitals; die Abschaffung des Wuchers der nichtsleistenden Rentiers, die Vermehrung des baren (dispo- niblen) Geldes; und vor allem der bedeutende Fortschritt des Ackerbaues und ebenso der Industrie und des Handels." Held soll seine Vorschläge später in einigen Punkten geändert haben. Der Staat sollte das Ackerland und die Gemeinden sollten die Wohnhäuser und Gärten erwer- ben. Die Zahlung Follte durch Papiergeld bewirkt wer- den, das er Grunögeld oder Scheingeld genannt hat. Die Vorschläge Helds erinnern allzu sehr an die Ver- suche, die in den Jahren der französischen Revolution mit den Assignaten gemacht worden sind. Auch die fran- zösischen Assignations sur le Trésor sollten als Zahlung- mittel gelten. Als Sicherheit sollten die konfiszierten Kirchengüter und staatlichen Domänen dienen. Die an- fangs gewährte Verzinsung ist später beseitigt worden. Ihre im Jahr 1789 auf 400 Millionen Livres begrenzte §9 Z