(F| im letztem Teile seines Werkes hat Gossen sich der Bodenfrage zugewendet. Er sah im größtmög- lichstem Schutz des Privateigentums die unbedingteste Notwendigkeit für das bestehen der menschlichen Gesell- schaft (S. 231) und verlangte die Beseitigung aller Be- stimmungen in der Gesetzgebung, die den Eigentümer hinderten, von seinem Eigentum Gebrauch zu machen. Solche Beschränkungen erblickte er in der Errichtung von Fideikommissen, Majoraten, Senioraten, geschlossenen Bauernhöfen (Seite 237). Ferner in Bannrechten und Schutzzöllen aller Art. Er war also ausgesprochener In- dividualisst. Den damals herrschenden Mangel an Leih- geldern wollte er durch Errichtung staatlicher Darlehn- kassen beseitigen (S. 239), die jedem geschicktem, recht- lichem und ssittlichem Menschen erleichtern sollten, sich auf Grund von Bürgschaften die Betriebmittel für seinen Produktionzweig zu verschaffen (S. 250). Es bliebe nur mehr ein einziges Hindernis übrig, das sich dem Menschen dann noch in den Weg stellt, den Na- turgeseßzen gemäß zu handeln, welches er nicht durch eigene Tätigkeit zu überwinden vermöge. Es besteht darin, daß jeder Mensch sich nicht nach Gutdünken die günstigste Stelle auf der Erdoberfläche aussuchen könne. Hier hätten menschliche Institutionen die Hindernisse, an- statt die Beseitigung zu erleichtern, in unzähligen Fällen zu unüberwindlichen gemacht durch Einführung des Privateigentum s an Grund und Boden. Es ssei damit dem Eigensinn eines einzelnen Menschen oft ganz und gar anheimgegeben, ob er einen ihm zugehörigen Fleck des Erdbodens zu dem zweckmäßigstem Produk- tionzweige hergeben wolle oder nicht. „Diesem Übelstande könnte dann in wünschenswertester Weise abgeholfen werden, w enn d a s Eigentum alles Grund und Bodens der Gesamtheit ge- hörte und v on ihr jeder Fleck dem zur Produktion