teilen frei gehalten. Sein eintreten für soziale Refor- men ist aber der damals herrschenden Freihandelschule gegenüber, die davon wenig oder gar nichts wissen wollte, eine befreiende Tat gewesen, und das Aufsehen, das sein Buch erregt hat, ist gerechtfertigt gewesen. In den letzten Abschnitten des Buches hat Lange seine Ansichten über die Frage des Eigentums, des Erbrechts und der Boden- werte ausgesprochen. Er hat die schwindelhafte Höhe der Spekulationen in Mietkasernen und Baustellen in Berlin beklagt, wo damals ein zehntel der Bevölkerung in Kellern wohnte (S. 192). Er hat auf den kolosssalen Einfluß hingewiesen, den das Eigentum und besonders das Recht an Grund und Boden auf das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit ausübe (S. 242). Lange war der Ansicht, daß ein einzelnes Recht gegen das allge- meine Rechtbewußtsein nicht fortbestehen könne (S. 283). Er hat aber vor leichtfertigen Lösungversuchen gewarnt: Auf dem Papier ließen sich alle sozialen Probleme lösen (S. 294). Es könnte sich nur darum handeln, gewisse Ge- biete des sozialen Lebens der privatrechtlichen Verfügung zu entziehen und dem öf f ent l i h em R e < t zu un- terstellen (S. 296). fs folgt eine kurze Erörterung der Grundrente worunter man nach ihm zuerst eine Abgabe an den Lehnherrn für die Benutzung des Bodens verstanden hat. Später hat man alles sso genannt, was ein Pächter für die Benutzung eines Stücks Land an den Eigentümer zahlen mußte. Bisweilen auch nicht ablösbare Abgaben, die der Eigentümer an irgend einen dritten zahlen mußte (S. 298). Als die Wissenschaft angefangen hat, sich mit der Grundrente zu beschäftigen, hat man erklärt, daß sie ein Entgelt für die ur spr ün g lichen Pro duktiv- kräfte d e s B o d en s sei. Durch die britische Na- tionalökonomie, hauptsächlich durch David Ricardo 1 2