geb. in London 1772, sei dann ein neues Element in die Theorie der Bodenrente gebracht worden (S. 300). Nach ihm habe die Bodenrente ihren wahren Grund lediglich in der verschied enen Qualität des vor- han d enen Bodens. Wäre die Qualität gleich, so gäbe es keine Bodenrente. Diese sei nur die D i ff e r e n z in den Produkten zweier gleich großer und gleich bear- beiteter Grundstücke, soweit diese Differenz durch die ur- sprüngliche und jeder Bearbeitung vorausgehende Qua- lität des Bodens bedingt werde (S. 303). Auch der min- dest rentable Boden müsse das Anlagekapital verzinsen und den Arbeitlohn aufbringen, weil er sonst nicht be- baut würde. Der überschuß, den der bessere Boden auf- bringt, ist die „Bodenrente“ im Ricardoschem Sinne (S. 805). Wolle man den Ausdruck „Bodenrente“ durch einen zutreffenderen ersetzen, so schlägt Lange den Ausdruck „Prioritätrent e“ vor (S. 307). Lange meint, daß der Besitzer eines Objektes unter gewissen Verhältnissen, durch die bloße Tatsache seines Besitzes am Arbeitertrage anderer Personen partizipiere (S. 303). In den Beispielen, die die Wirkungen seiner „Rrioritätrente“ dartun sollen, hat er gesagt, daß in einem Lande mit geschlossener Wirtschaft, in dem der fruchtbare Boden ganz in den Händen bestimmter Besitzer sei, die Grundbesitzer ein M o n o p o l hätten. Wenn auch die Konkurrenz der Grundbesitzer den höchst möglichen Grad erreicht habe, so werde doch die Konkurrenz der Brot- suchenden noch größer sein: „Der Wert des Bodens wird demgemäß in einem solchem Lande erhöht, nicht durch die auf den Boden verwendete Arbeit, sondern durch diejenige Arbeit, welche der nicht bhesit ende Teilt der Ye- völkerung . über das üguivalent hinaus le i sten mu ß, um überhaupt Anteil an den Produkten des Landes zu erhalten." (S. 314.) 13