Der Grundbesitz esse kraft seines Monopols mit der Industrie aus der selben Schüssel. Er nehme dem Ar- beiter den kaum erworbenen Bissen Brot zur Hälfte wieder weg, aber er könne allerdings diese Vorteile nicht erhalten, wenn nicht in den natürlichen Lohnverhält- nissen eine steigende Tendenz sei (S. 821): „Millionen werden gewonnen, ohne daß ein Strohhalm produziert würde: man teilt sich in den Ertrag der Steuer, welche man von der Arbeit der Sta d tb e w o h n e r (indirekt auch von derjenigen des Lan- des) in Zukunft zu erheben gedenkt." (S. 331.) Lange hat in seinem Buche verlangt, daß die Men- schen sich ohne Unterschied des Besitzes als Glieder einer großen Familie betrachten sollten, die durch die Bande der Liebe, der wechselseitigen Förderung ihres Wohls und durch geheiligte Pflichten mit einander verbunden sind (S. 345). Er ist gegen die deutsche Genossenschaft- bewegung und gegen das Unternehmertum zuweilen un- gerecht gewesen. Es soll ihm aber unvergessen bleiben, daß er der erste gewesen ist, der eine k o nst it ut i o- nelle Form der Fabriken verlangt und diese sogar in bemerkenswerter Voraussicht der Folgen einer Soziali- sierung der republikanischen vorgezogen hat (S. 370-380). Er hat am Schlusse seines Buches eine Reform des Erb- rechts, die Parzellierung des Großgrundbesitzes und un- ter Umständen, namentlich in den Städten wo die Prioritätrente wuchere, die Aufhebung des privaten Grundeigentums inbetracht genommen (Seite 382). Er wollte aber das private Grundeigentum nur da be- seitigen, wo es zu einem bloßem Mittel werde, Tri- but von fremder Arbeit zu erheben. Ein Gesetz über Enteignung des städtischen Grundbesitzes oder über Ent- eignung der Grundstücke innerhalb eines bisher noch nicht bebauten Gürtels um die Stadt, wollte er lieber heute als morgen entstehen sehen (S. 4083). Sein Name 1 A