darf deshalb bei einer Darstellung der Anfänge der deutschen Bodenreformbewegung nicht ungenannt bleiben. Adolph Wagner. V? Marx und Lange beeinflußt, hat im September 1869 der vierte Kongreß des sozialdemokratisschen in- ternationalen Arbeiterbundes in Basel neben anderen Be- schlüssen solche über die Abschaffung des Privateigentums am Grund und Boden und des Erbrechts gefaßt. Die Verhandlungen, die Besschlüssen von solcher Tragweite vorangegangen sind, sollen nach der Ansicht eines fach- kundigen Beurteilers der Bedeutung der Frage wenig entsprochen haben. Man hat sich in Basel damit begnügt zu sagen, daß die unermeßlichen übelstände des Privat- eigentums am Boden den Parteigenossen so allbekannt seien, daß man über diesen Punkt hinweggehen könne. Auch über die nicht ganz einfache Frage, wie man die Sache ausführen wolle, hat die Versammlung ssich leicht hinweggesetzt. Ein Redner hat gesagt: „sobald die Gemeinschaftlichkeit einmal bestimmt sei, werde sich alles andere schon machen.“ Große Sorge um diesen immerhin nicht unwichtigen Punkt hat man sich in Basel nicht gemacht. Der berühmte Nationalökonom Professor Dr. Adolph Wagner, geb. 25. März 1835 in Erlangen, dem wir diese Mitteilungen verdanken, hat in einer Abhandlung, die unter dem Titel: „Die Abschaffung des privaten Grundeigentums“ (Leipzig 1870) erschienen ist und unter den frühesten Beiträgen zur Frage des Bodeneigentums einen hervorragenden Platz einnimmt, zu diesen Be- schlüssen Stellung genommen. Er hat in dieser Abhand- lung den Nachweis geliefert, daß der Boden keineswegs, wie es im Genfer Manifest der Sozialdemokratie hieß, 1 5